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Wie verbindlich sind Patienten-Testamente?

Frage von Dr. Marga Ixmeier
Reichelsheim:

Eine meiner Patientinnen möchte sicherstellen, daß eines Tages ihr Leben nicht mit allen Mitteln der modernen Intensivmedizin künstlich verlängert wird und dies jetzt schon schriftlich niederlegen, so daß ihr Wunsch bei einer eventuellen Behandlung berücksichtigt wird. Ist dies rechtlich möglich? Wie müßte der Wunsch formuliert werden?

Antwort von Prof. Dr. jur. Gerhard H. Schlund
Vorsitzender Richter am OLG
München:

Generell zwingen sowohl die Berufsordnung der Ärzte, als auch der mit dem jeweiligen Patienten geschlossene Arztvertrag, wie vor allem auch eine Reihe von Strafrechtsnormen (Tötungsdelikte, unterlassene Hilfeleistung, Körperverletzungsvorschriften) den Arzt, sein äußerstes zu versuchen, um das Leben seines Patienten zu retten, seine Wiedergesundung zu bewirken und oder ihn wenigstens von seinen größten Schmerzen zu befreien. Daß ärztliche Eingriffe operativer Art oder auch nur auf dem Sektor Diagnostik oder Medikation, um nicht den Straftatbestand der Körperverletzung zu verwirklichen, von der Einwilligung des…

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