Anzeige

Wie viel darf der Zusatznutzen kosten?

Autor: Klaus Schmidt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit zwei Kosten-Nutzen-Bewertungen beauftragt. Unter die Lupe genommen werden sollen Wirkstoffe zur Behandlung der Depression sowie der Wirkstoff Clopidogrel.

Die Wirkstoffe Venlafaxin, Duloxetin, Bupropion und Mitrazapin werden die ersten sein, die ihren „Wert“ beweisen müssen. Ihr Nutzen wurde bereits durch IQWiG-Untersuchungen belegt. Die jetzt anstehende Kosten-Nutzen-Bewertung soll einen zu Alternativbehandlungen in Relation stehenden GKV-Höchstpreis feststellen.

Und auch der Wirkstoff Clopidogrel in Kombination mit Acetylsalicylsäure (ASS) im Vergleich zur ASS-Monotherapie bei akuter Herzkrankheit sowie Clopidogrel als Monotherapie im Vergleich zu ASS-Monotherapie bei der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) stehen auf dem Prüfstand. Laut IQWiG-Bericht gibt es zwar derzeit keine Belege, dass Clopidogrel gegenüber ASS in der…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.