Wie viel Urlaub für Teilzeitkraft?
Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Frankfurt:
Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Urlaub analog den Vollzeitkräften, jedoch entsprechend ihrer Arbeitszeit. Insgesamt darf durch die Urlaubsregelung weder ein Vor- noch ein Nachteil für die Teilzeitkraft eintreten.
Unbestritten ist, dass die im Einzelfall höhere oder geringere Arbeitszeit im Verhältnis zu Vollzeitkräften den Urlaubsanspruch nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Gesetz nicht beeinträchtigen darf. Hat die Vollzeitkraft beispielsweise in der Fünf-Tage-Woche einen Anspruch auf 26 Arbeitstage Erholungsurlaub, dann steht dieser auch der Teilzeitkraft zu. Eine Angestellte, die z.B. zu 75 % beschäftigt ist und an…
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