Wie viel Urlaub muss ich geben?
Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Frankfurt am Main:
Es ist ein arbeitsrechtlicher Grundsatz, dass die im Einzelfall höhere oder geringere Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis zu Vollzeitkräften den Urlaubsanspruch nicht beeinträchtigen darf. Hat die Vollzeitkraft beispielsweise in der 5-Tage-Woche einen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub, dann steht dies analog auch der Teilzeitkraft zu. Eine Angestellte, die z.B. zu 75 % beschäftigt ist und an allen Arbeitstagen 75 % der täglichen Arbeit leistet, hat ebenso viel Urlaubstage Anspruch. Ist die Arbeitszeit demgegenüber im Jahresdurchschnitt auf weniger als fünf Wochentage verteilt, wie im…
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