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Wie viel Urlaub muss ich geben?

Frage von Dr. Frank Weiland,

 

Arzt für Frauenheilkunde

 

und Geburtshilfe,
Köln:
Meine angestellte Ärztin in Weiterbildung arbeitet bei mir an zwei Tagen in der Woche mit unterschiedlicher Stundenanzahl, jedoch maximal 14 Stunden pro Woche. Wie sieht die Urlaubsberechnung für eine Teilzeitkraft aus? Kann ich verlangen, dass die Kollegin ihren Urlaub in ganzen Wochen nimmt? Wie sieht es aus, wenn ein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt?

Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler,

Rechtsanwalt,

Frankfurt am Main:
Es ist ein arbeitsrechtlicher Grundsatz, dass die im Einzelfall höhere oder geringere Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis zu Vollzeitkräften den Urlaubsanspruch nicht beeinträchtigen darf. Hat die Vollzeitkraft beispielsweise in der 5-Tage-Woche einen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub, dann steht dies analog auch der Teilzeitkraft zu. Eine Angestellte, die z.B. zu 75 % beschäftigt ist und an allen Arbeitstagen 75 % der täglichen Arbeit leistet, hat ebenso viel Urlaubstage Anspruch. Ist die Arbeitszeit demgegenüber im Jahresdurchschnitt auf weniger als fünf Wochentage verteilt, wie im…

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