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Wie wird das Wiederholungsrezept in der GOÄ angesetzt?

Autor: Dr. Gerd Bawidamann

Kann das Ausstellen eines Wiederholungsrezepts über die GOÄ-Ziffer 1 abgerechnet werden?

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Viele meiner Kollegen rechnen die GOÄ-Nr. 1 auch dann ab, wenn sie nur ein Wiederholungsrezept (evtl. nach Blick in die Krankenakte) ausstellen. Ich habe bisher die Nr. 2 in Ansatz gebracht. Was ist korrekt?

Dr. Gerd Bawidamann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Nittendorf:

Die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes ohne weitergehenden Kontakt zum Patienten ist nur nach der GOÄ-Ziffer 2 abrechenbar.

Die Nr. 1 erfordert eine Beratung, die mit einer kommentarlosen Überreichung eines Rezeptes nicht gegeben ist. Zumindest die Frage nach der Verträglichkeit, nach eventuellen Nebenwirkungen und der Hinweis auf fällige klinische Kontrollen (Labor)…

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