Anzeige

Willkommene Aussichten für die Hausärzte

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Zum Teil sehr detailreich, zum Teil nur vage Willensbekundungen. So liest sich der Abschnitt zur ambulanten medizinischen Versorgung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Nachfolgend wesentliche Auszüge.

Die Krankenkassen bleiben gesetzlich verpflichtet, eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Die HzV wird „um geeignete Instrumente zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung ergänzt“. Die jetzigen Vergütungsbeschränkungen werden aufgehoben. DMP müssen, soweit sie die Hausärzte betreffen, Bestandteil der HzV-Verträge sein.


Neue DMP sollen für die Behandlung von Rückenleiden und Depressionen entwickelt werden.

Die Rahmenbedingungen von integrierten und selektiven Versorgungsformen (§§ 63 bis 65, 73a, 73b, 73c, 140a ff. SGB V) werden angeglichen, z.B. bei der Evaluation und beim Wirtschaftlichkeitsnachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde nach jeweils vier Jahren.…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.