Willkommene Aussichten für die Hausärzte
Die Krankenkassen bleiben gesetzlich verpflichtet, eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Die HzV wird „um geeignete Instrumente zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung ergänzt“. Die jetzigen Vergütungsbeschränkungen werden aufgehoben. DMP müssen, soweit sie die Hausärzte betreffen, Bestandteil der HzV-Verträge sein.
Neue DMP sollen für die Behandlung von Rückenleiden und Depressionen entwickelt werden.
Die Rahmenbedingungen von integrierten und selektiven Versorgungsformen (§§ 63 bis 65, 73a, 73b, 73c, 140a ff. SGB V) werden angeglichen, z.B. bei der Evaluation und beim Wirtschaftlichkeitsnachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde nach jeweils vier Jahren.…
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