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Wird Ihnen Vorsorge aus I/04 gestrichen?

Autor: det

Sie nehmen

 

Krebsvorsorge ernst und

 

sprechen Patienten gezielt

 

an, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen

 

erfüllen

 

und verteilen z.B. fleißig

 

Stuhltests? Dann haben Sie -

 

wenn's übel ausgeht - im

 

ersten Quartal in etlichen

 

Fällen umsonst gearbeitet.

Die Früherkennungsrichtlinien

wurden nämlich mit Wirkung zum

1. Januar (!) mit Folge einer reduzierten

Anspruchsberechtigung geändert,

was aber erst verspätet publiziert

wurde. Bei den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen

bei

Mann und Frau und bei den Stuhltests

auf okkultes Blut lautete die

Formulierung zur altersmäßigen

Abgrenzung des Anspruches bisher

"... vom Beginn des XX. Lebensjahres

an ...". Bei der Männervorsorge

also etwa "... vom Beginn des 45.

Lebensjahres an ...". Und das 45.

Lebensjahr beginnt bekanntlich mit

dem 44. Geburtstag. Diese Formulierungen

sind nun umgestellt worden

in "... ab dem Alter von XX Jahren ...". Um beim Beispiel Männervorsorge

zu bleiben: Das Alter

von 45…

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