Wird Ihnen Vorsorge aus I/04 gestrichen?
Die Früherkennungsrichtlinien
wurden nämlich mit Wirkung zum
1. Januar (!) mit Folge einer reduzierten
Anspruchsberechtigung geändert,
was aber erst verspätet publiziert
wurde. Bei den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
bei
Mann und Frau und bei den Stuhltests
auf okkultes Blut lautete die
Formulierung zur altersmäßigen
Abgrenzung des Anspruches bisher
"... vom Beginn des XX. Lebensjahres
an ...". Bei der Männervorsorge
also etwa "... vom Beginn des 45.
Lebensjahres an ...". Und das 45.
Lebensjahr beginnt bekanntlich mit
dem 44. Geburtstag. Diese Formulierungen
sind nun umgestellt worden
in "... ab dem Alter von XX Jahren ...". Um beim Beispiel Männervorsorge
zu bleiben: Das Alter
von 45…
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