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Wo sind die Fangprämien-Aufklärer?

Autor: kol

Clearingstellen sollen prüfen, ob für die Einweisung von Patienten in Krankenhäuser zwischen Kliniken und Vertragsärzten unzulässige Prämien fließen.

Das haben Bundesärztekammer, KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft im Oktober 2009 – veranlasst durch Medienberichte – beschlossen. Möglichen Verstößen gegen Gesetz und Berufsrecht soll so vorgebeugt bzw. nachgegangen werden. Aufgabe der „Gemeinsamen sektorenübergreifenden Clearingstellen Rechtskonformität“ auf Landesebene soll die Prüfung von Absprachen und Verträgen zwischen Niedergelassenen und Kliniken sein. Als Grundlage für die Feststellung der Rechtmäßigkeit dienen das SGB V und der Bundesmantelvertrag Ärzte. Die drei Institutionen gehen von dem Ansatz aus, dass Zahlungen gleichwertige Leistungen gegenüberstehen müssen, damit es sich nicht um unzulässige Provisionen handelt. Die…

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