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Wochenendzuschlag drauf!

Autor: det

Neben dem „gesondert angeforderten“ Mitbesuch im Heim (EBM-Nr. 01413) kann schon seit 2006 der Samstagszuschlag nach EBM-Nr. 01102 mit abgerechnet werden. Das sollte keinesfalls vergessen werden, da die Ziffer 01102 seit Jahresbeginn außerhalb der RLV bezahlt wird.

Die EBM-Nr. 01102 gibt es bekanntlich für die Inanspruchnahme des Arztes am Samstag zwischen 7 und 14 Uhr. Sie darf auch neben der EBM-Nr. 01413 stehen – aber nur, wenn sie in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal stattfindet (also nicht beim Mitbesuch in der Familie). Und laut einer Anmerkung hinter der Nr. 01413 muss die Leistung „auf besondere Anforderung“ erfolgen. Dazu einige Beispiele von Dr. Gerhard Bawidamann:

Beispiel 1: Sie fahren an einem Samstagvormittag geplanterweise in ein Heim, um dort drei Patienten routinemäßig zu besuchen. Keiner dieser Besuche wurde angefordert. Dann rechnen Sie für den ersten Patienten den Besuch…

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