Anzeige

Wohin mit der EDV-Kartei bei Praxisverkauf?

Frage von Dr. Karlheinz Braun, Allgemeinarzt, Schwäbisch Hall:
Sie erläuterten kürzlich in einer Stellungnahme zu der Anfrage eines Kollegen, daß beim Praxisverkauf eine EDV-geführte Patientenkartei per Paßwort verschlüsselt werden muß. Hieraus ergibt sich für mich folgende Zusatzfrage: Was kann man tun, wenn alle Daten im Computer sind, wobei man einzelne Daten aber nicht sperren kann?

Antwort von Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, München:
Als Arzt obliegt es Ihnen, der Schweigepflicht nachzukommen. Dies beinhaltet auch eine entsprechende Organisation der Kartei bei Praxisübergabe. Sie haben also die Wahl: Entweder Sie sorgen nachträglich für eine Datentrennung mittels Paßwort, falls das durch Ihre EDV-Firma durchführbar ist. Wenn dies nicht möglich ist, darf die EDV-Kartei nicht verwandt werden.

Falls ein nachträgliches Etablieren von Paßwörtern technisch möglich ist, wäre zu klären, ob dies auch wirtschaftlich sinnvoll ist, da ja Kosten entstehen. Dazu spielt natürlich auch eine Rolle, welche Bedeutung der Nachfolger der Kartei beimißt und ob sich deshalb diese…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.