Zählen alle beim Kündigungsschutz?
Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Die Beantwortung der Frage ist abhängig vom geschlossenen Praxisgemeinschaftsvertrag. Der Zusammenschluss der Praxis zu einer Praxisgemeinschaft kann auf vielfältigen Gebieten erfolgen. Inhalt und Tragweite des Zusammenschlusses werden im Regelfall durch einen schriftlichen Praxisgemeinschaftsvertrag fixiert.
Häufig schließen sich beide Praxisinhaber hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von Personal sowie medizinischen Geräten zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen. Oft enthalten solche Verträge auch Klauseln darüber, ob bestimmtes Personal einem Praxisinhaber direkt zugeordnet ist. Wäre dies der Fall, dann spricht…
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