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Zeitvorgaben bedrohen Hausärzte doch

Autor: det

Hausärzte haben weniger als die Angehörigen der meisten anderen Arztgruppen Plausibilitätsprüfungen nach Zeitvorgaben zu befürchten. Eine sachwidrige Betrachtungsweise mancher Prüfausschüsse bringt aber immer öfter Hausärzte mit großen Praxen und vielen Chronikern in Schwierigkeiten, berichtet die Fachanwältin für Medizinrecht Stefanie Pranschke-Schade auf der Medica in Düsseldorf.

Zur Erinnerung: Pro Quartal hat eine Einzelpraxis 780 Stunden zur Versorgung der Kassenpatienten zur Verfügung. Fachgruppengleiche Gemeinschaftspraxen multiplizieren diese 780 Stunden einfach mit der Anzahl der Praxisinhaber. Angestellte Ärzte werden auch mit dem Anteil ihrer Tätigkeit berücksichtigt. Bei fachgruppenübergreifenden Gemeinschaftspraxen oder auch Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) werden die Zeiten für jeden einzelnen Arzt gesondert berechnet. Es muss ohnehin hinter jeder Ziffer eine Kennzeichnung eingetragen sein, die eine eindeutige Zuordnung möglich macht.

780 Stunden <forced-line-break />pro Quartal erlaubt

Es wird aber nicht nur überprüft, ob Sie mit den 780 Stunden im…

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