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Zu- und Abschläge beim Honorar

Autor: det

Ein neues Bürokratiemonster droht: Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen die Stimmen der KBV Honorar-Zu- und Abschläge je nach Unter- bzw. Überversorgung beschlossen.

 Bekanntlich werden die Euro-Werte für die EBM-Ziffern gebildet, indem die Punktzahl mit einem sog. Orientierungspunktwert multipliziert wird. Der beträgt derzeit 3,5001 Cent und nächstes Jahr 3,5048 Cent. Ab 2010 soll es Zuschläge auf diese Werte bei Überversorgung und Abschläge bei Unterversorgung geben. In welcher Höhe, das vereinbaren KVen und Kassen in den Regionen.

Schonfrist für schon Niedergelassene 

Falls Ihnen jetzt als Praxisinhaber im überversorgten Gebiet der Schreck in die Glieder fährt, können wir Sie (vorerst) beruhigen: Da Sie vor dem 1. Januar 2010 niedergelassen sind, können Sie 2010 den vollen Punktwert beanspruchen, bis 2017 werden die Abschläge schrittweise auf die…

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