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Zufallsbefunde im fremden medizinischen Fachbereich

Autor: Florian Gritschneder, Foto: thinkstock

Eine Patientin stirbt an Lungenkrebs. Ein Anästhesist hatte Jahre vorher auf dem für eine Meniskusoperation angefertigten Röntgenbild einen „Rundherd“ nicht erkannt. Durfte er den Zufallsbefund übersehen?

Ein Witwer verklagte ein Krankenhaus auf Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Behandlung. Seine Frau war 2003 am Meniskus operiert worden. Der Anästhesist Dr. K ließ im Rahmen der OP-Vorbereitung auch die Lunge der Patientin röntgen. Die radiologische Abteilung der Klinik übergab ihm das Röntgenbild ohne Auswertung. Dr. K fand auf der Aufnahme nichts, was für den Eingriff ein Problem hätte darstellen können.

Was er übersah: eine Verdichtungszone, einen so genannten Rundherd, der auf ein Lungenkarzinom hindeuten kann. Die Meniskusoperation verlief erfolgreich, doch ein Jahr später wurde bei der Frau Lungenkrebs festgestellt. Daran starb sie 2006.

Der Vorwurf des Witwers an die Klinik: Dr. K…

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