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Zulassung zu Recht erweigert?

Frage von Dr. G. D. aus A.:
Ich bin praktischer Arzt. Die Urkunde darüber ist im Jahr 1998 ausgestellt worden. Die Ärztekammer bescheinigte, dass die Voraussetzungen zur Anerkennung als praktischer Arzt zum 31. 12. 1995 erfüllt waren. Dennoch ist die KV nicht bereit, mich ins Arztregister einzutragen. Dafür müsse die Urkunde auf spätestens 31. 12. 1995 datiert sein. Ich meine, wer bis Dezember 1995 noch arbeitete, konnte nicht rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:

Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) wurde die Zulassung von Vertragsärzten verschärft. Ab dem 1. 1. 1993 wurden nur noch Ärzte mit Fachgebietsqualifikation in das Arztregister eingetragen, so dass z.B. praktische Ärzte seitdem nicht mehr an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen können. Übergangsregelungen gab es aber für den so genannten "Euro-Doktor", also für diejenigen, die auf Grund von landesrechtlichen Vorschriften nach der EG-Richtlinie bis zum 31.12.1995 die Bezeichnung "praktischer Arzt" erworben hatten. Dabei war unklar, ob bis zu diesem Zeitpunkt die Arztbezeichnung schon erteilt sein musste oder die vorgeschriebene…

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