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Zur Praxisgemeinschaft umfirmieren?

Autor: Detmar Ahlgrimm

Mit dem neuen EBM bekommen Gemeinschafts­praxen (GP) ab 1. Januar 2008 keine Zuschläge mehr. In fach- und versorgungsbereichsübergreifenden GP kann das durch die vom nächsten Jahr an mögliche mehrfache Abrechnung der Versicherten- bzw. Grundpauschalen u.U. kompensiert werden. Einer fachgleichen GP ist das nicht möglich. Ist hier die Umwandlung in eine Praxisgemeinschaft (PG) ratsam?

Die Umwandlung in eine Praxisgemeinschaft ist aus mehreren Gründen problematisch: Wird sie so vollzogen, dass eine Vielzahl „doppelter“ Fälle erreicht wird, kann dies die Praxisinhaber leicht ins Visier von KV, Prüfgremien und womöglich der Staatsanwaltschaft bringen. Wird sie formal korrekt vollzogen, bleibt der Abrechnungsvorteil aus oder minimiert sich stark.

Unabhängig von den Zeitvorgaben werden Praxisgemeinschaften im Rahmen der Plausibilitätsprüfung noch auf eine andere Weise geprüft: Mehr als 20 % Patientenidentität gilt bei versorgungsbereichsidentischen Praxen als Abrechnungsauffälligkeit. Bei versorgungsbereichsübergreifenden Praxen sind es 30 %. Entlastend wirken Vertreterfälle…

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