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Zwei Kolleginnen wehren erfolgreich Mega-Regress ab

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Fotolia/Sebastian Duda Fotolia/Sebastian Duda

Die Richtgrößenvereinbarung zwischen dem KV-Vorstand und den Krankenkassen in Nordrhein sei ungesetzlich und verletze massiv die Rechte der Ärzte, sagt der Hausärzteverband. Er fordert deshalb, die Vereinbarung sofort auszusetzen.

Das Fass zum Überlaufen brachte ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW). Darin wird dem Widerspruch von zwei Hausärztinnen gegen einen Regressbescheid des Beschwerdeausschusses Düsseldorf über rund eine Million Euro stattgegeben und eine Revision nicht zugelassen.

Streitpunkt war die Versorgung von Diabetikern mit besonderen Therapieanforderungen z.B. aufgrund von Unverträglichkeiten gegen Metformin. Da der Beschwerdeausschuss keine Revisionsbeschwerde eingelegt hat, ist das Urteil rechtskräftig.

Nur Hühneraugen beim Augenarzt zählten

"Der zentrale Punkt wie in allen Verfahren in Nordrhein ist die Nichtberücksichtigung und Nichtprüfung individueller…

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