Zweigpraxis im Wohnort
<break-end />Dr. A. L., Internist in B.:
Ich bin als hausärztlicher Internist in einem gesperrten Gebiet niedergelassen. Da ich in einem ca. 17 km entfernten Ort wohne und dort auch einige Patienten habe, überlege ich, in meinem Wohnort eine Zweigpraxis anzumelden. Wohn- und Praxisort gehören zum gleichen KV-Bezirk.
Dr. Karin Hahne, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt am Main:
Die Zweigpraxis bleibt – auch wenn sie im gleichen KV-Bezirk angedacht ist – genehmigungspflichtig durch die KV. Die KV darf allerdings nicht mehr so strenge Prüfungsvoraussetzungen an die Zweigpraxis anlegen wie vor Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgeset<discretionary-hyphen />zes. Es…
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