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1500 Euro-Bonus für über 65-Jährige

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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Ein Förderpaket für Haus- und Fachärzte soll die ambulante Versorgung in einzelnen Regionen Thüringens sichern helfen.

Krankenkassen und KV übernehmen jeweils die Hälfte der Finanzierung. Gefördert werden die Praxisneugründung sowie die Übernahme einer bestehenden Praxis mit einer Investitionskostenpauschale in Höhe von jeweils 60 000 Euro. Für die Gründung einer Zweigpraxis gibt es bis zu 15 000 Euro Zuschuss. Zudem erhalten ältere Ärzte, die über das durchschnittliche Praxisaufgabe- Alter von 65 Jahren hinaus weiter für ihre Patienten da sind, 1500 Euro pro Quartal zusätzlich zum eigentlichen Honorar.

15 000 Euro Zuschuss für eine Zweigpraxis

Für die finanzielle Unterstützung besteht keine Rückzahlungsverpflichtung. Allerdings sind im Gegenzug von den Ärzten konkrete Versorgungskriterien in der jeweiligen Förderregion zu erfüllen. Das betrifft z.B. die Anzahl von Sprechstunden sowie die Versorgung einer entsprechenden Zahl an Patienten. Gefördert werden Hausärzte in sieben Planungsbereichen, darunter Eichsfeld, Kyffhäuserkreis und Suhl/Schmalkalden/Meiningen. Im fachärztlichen Bereich werden Niederlassungen von Augen-, HNO-, Haut- und Nervenärzten gefördert.

Unterstützung reicht bis zu 60 000 Euro

In Heiligenstadt kann beispielsweise die Praxisneugründung eines Augenarztes und in Worbis die Praxisübernahme einer HNO-Arzt- Praxis mit jeweils einer Investitionskostenpauschale von 60 000 Euro unterstützt werden. In Worbis sowie in Artern, Schleiz oder wahlweise Lobenstein wird die Gründung einer nervenärztlichen Zweigpraxis mit bis zu 15 000 Euro bezuschusst. Gleiches gilt für eine dermatologische Zweigpraxis in Mühlhausen.

Weitere Informationen gibt es bei der KV Thüringen unter der Rufnummer (03643) 55 97 32.

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