2016 beginnt die „heiße Phase“ der Transparenzinitiative
„Es wird unterstellt, da läuft etwas nicht richtig. Das geht bis zum Korruptionsvorwurf. Damit wollen wir zusammen mit den Ärzten Schluss machen und Transparenz über unsere Zusammenarbeit herstellen“, sagt Birgit Fischer. Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller kündigt für das nächste Jahr die „heiße Phase“ der Transparenzinitiative an.
Die Eckpunkte des Transparenzkodexes Der Transparenzkodex gilt für alle Mitgliedsunternehmen des FSA. Sie dokumentieren |
Die Mitgliedsunternehmen des vfa haben sich 2004 im Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) organisiert. Der Verein überwacht die korrekte Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen mit Ärzten, Apothekern sowie weiteren Angehörigen der medizinischen Fachkreise und mit den Organisationen der Patientenselbsthilfe.
Verhaltenskodizes, an die sich alle zu halten haben
Bei der Umsetzung des Transparenzkodex spielt der FSA eine Hauptrolle. Seit dem 1. Januar 2015 sind alle FSA-Mitgliedsunternehmen verpfl ichtet, mittelbare und unmittelbare Geldleistungen sowie vermögenswerte Zuwendungen an Ärzte, Apotheker und medizinische Einrichtungen zu dokumentieren. Ab Mitte des nächsten Jahres sollen alle interessierten Bürger die Angaben zu 2015 nach einem einheitlichen Muster auf den Websites der Unternehmen einsehen können.
Dann wird dort nachzulesen sein, dass zum Beispiel Dr. Hans Muster, Mustermannstraße 1 in 12345 Musterstadt, 1500 Euro für drei Vorträge zu seinem Fachgebiet Onkologie im Rahmen von internen Fortbildungsveranstaltungen erhalten hat. Oder dass die ABC-Pharma der Musterklinik, Musterstraße 2-3 in 12345 Musterstadt, Sachspenden in Höhe von 3000 Euro hat zukommen lassen.
Zu den meldepflichtigen Vorteilen zählen z.B. auch Einladungen zu Fortbildungen (Teilnahme-/Tagungsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten) sowie das Sponsoring von Veranstaltungen.
Grundsätzlich soll laut FSA eine individuelle Veröffentlichung unter namentlicher Nennung des Empfängers und Angabe seiner Geschäftsadresse erfolgen. Entscheidend ist dabei, mit wem der Kooperationsvertrag geschlossen wurde. Diese Form der Veröffentlichung hängt von der Zustimmung der Ärzte ab. Die Angaben der Ärzte auf den Unternehmenshomepages sollen drei Jahre lang zugänglich bleiben und werden jährlich aktualisiert.
Veröffentlichung mit namentlicher Nennung
Grundlage für das Verhalten der Unternehmen sind die freiwilligen Selbstverpfl ichtungen der Branche. Zum Beispiel muss gemäß des „Kodex Fachkreise“ eine Kooperation von einer konkreten Verordnungsentscheidung des Arztes getrennt sein und ein Honorar in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung des Arztes stehen.
Halten sich Unternehmen nicht an die Grundprinzipien, kann das teuer werden. Bis zu 400 000 Euro an Geldbuße kann die FSA-Schiedsstelle aussprechen. Das Geld kommt gemeinnützigen Einrichtungen zugute. Verstöße melden kann jeder, auch anonym.
Zuwendungen an Patientenorganisationen werden im Rahmen des „Kodex Patientenorganisationen“ von den fördernden Unternehmen schon seit dem Jahr 2009 im Internet publik gemacht.