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Regress wegen Formfehlers Abrechnung von Impfstoffen – 4.500 Hausärzte von Regressdrohung betroffen

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Kassen haben verschiedene Abrechnungswege für die Impfungen und wälzen dadurch Verwaltungsarbeit auf ohnehin überlastete Praxen ab. Kassen haben verschiedene Abrechnungswege für die Impfungen und wälzen dadurch Verwaltungsarbeit auf ohnehin überlastete Praxen ab. © iStock/LIgorko
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Weil sie Impfstoffe nicht als Sprechstundenbedarf abgerechnet haben, drohen 4500 von 5000 nordrheinischen Hausärzte Regresse. „Das bringt das Fass zum Überlaufen!“, meint deren Verband.

Der Hausärzteverband Nordrhein ist sauer auf die Krankenkassen. 4.500 der 5.000 Hausärzte sähen sich mit Regressforderungen wegen Formfehler bei der Abrechnung von Impfstoffen konfrontiert. „Das bringt in den Praxen das Fass zum Überlaufen!“

Den Praxen werde ein nicht bezifferter wirtschaftlicher Schaden angelastet und sämtliche Impfstoffkosten würden zurückgefordert. Die inkriminierten Haus­ärzte sollen den HPV-Impfstoff Gardasil® sowie den Herpes-Zoster-Impfstoff Shingrix® über die Verordnung von Einzeldosen auf den Namen der 2019 bereits immunisierten Personen abgerechnet haben. Nach Meinung der Krankenkassen hätten die Produkte aber als Sprechstundenbedarf abgerechnet werden müssen. Für die Krankenkassen hätte diese Verordnungsweise den wirtschaftlichen Vorteil der „größeren Gebinde“ gebracht.

Verwaltungsarbeit auf die Praxen abgewälzt

Die Kassen hätten verschiedene Abrechnungswege für dieselbe Impfung. „Damit macht sich die Verwaltung einen schlanken Fuß und lastet diese reine Verwaltungsarbeit den schon am Limit arbeitenden Praxen an“, kritisiert der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Nordrhein, Dr. Oliver Funken. „Impfen mit Regressen negativ zu quotieren, ist eine Motivationsbremse.“

Der tatsächliche Schaden der Krankenkassen sei wahrscheinlich marginal, vermutet der Verband. Trotzdem würden die Kosten zurückgefordert. „Das dürfen und werden sich die Ärzte nicht gefallen lassen“, meint Dr. Funken. Die zu erwartenden Widerspruchsverfahren würden mehr kos­ten, als die zurückgeforderten Summen einbringen könnten. Auch die KV Nordrhein hält das Vorgehen der Kassen für unangemessen und fordert die Kollegen auf, keine Rückzahlungsvereinbarung zu unterschreiben.

„Wenn wir jetzt in der vierten Pandemiewelle die Impfquote mit Erst- und Zweitimpfungen erhöhen wollen, ist Kreativität und Motivation gefragt“, betont Dr. Funken, „Priorität für die Praxen haben die Regelversorgung und die Bekämpfung der Pandemie.“ Der Verband fordert die Kassen auf, die kritisierten Regressforderungen zurückzunehmen. Dasselbe verlangt die Versammlung der Ärztekammer Nordrhein.

Medical-Tribune-Bericht

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