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Abtreibung: § 219a erhitzt Gemüter – Kanzlerin soll runterkühlen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Diskussion um Informationen zum Schwangerschaftsabbruch erhitzt die Gemüter.
Diskussion um Informationen zum Schwangerschaftsabbruch erhitzt die Gemüter. © Fotolia/pathdoc
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„Helfen Sie, die Debatte um den § 219a zu versachlichen“, bittet Hausärztin Kristina Hänel Kanzlerin Dr. Angela Merkel.

Der § 219a Strafgesetzbuch bringt Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, vor den Richter. Sie werden zudem von „Lebensschützern“ beschimpft und diffamiert. So auch Hänel. Sie fordert deshalb die Abschaffung des 1933 geschaffenen Paragrafen. Sachliche Informationen ärztlicherseits müssten möglich sein, schreibt sie der Kanzlerin. Es sei ihr ein Anliegen, auf einen Missstand aufmerksam zu machen, zumal zehn weitere Ärztinnen und Ärzte inzwischen nach §219a angezeigt oder angeklagt sind.

Viele Politiker unterstützen den Vorstoß, darunter Linke und Grüne. Doch es gibt Widerstand, vor allem in der Union und vonseiten des neuen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU). Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des §219a wieder zurückgezogen.

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