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Ärzte im Konflikt zwischen Arbeitsvertrag und Berufsordnung

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

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Der BDI unterstützt die Forderung des Ethikrates des Bundestages nach einer Strukturreform im Krankenhaus. Es müsse zu einer gleichberechtigten Führung von Ärzten, Verwaltungsdirektoren und Pflege kommen.

In den 1970er-Jahren spielte der Chefarzt noch die wichtigste Rolle im Krankenhaus. Der Verwaltungsdirektor blieb im Hintergrund. Die Ärzte konnten tun, was sie wollten – es wurde alles finanziert. Mit Horst Seehofers Budget nahm die Ökonomisierung Fahrt auf. Heute spielt sie die erste Geige. Ärzte geraten in Konflikt zwischen Arbeitsvertrag und Berufsordnung.

Jüngst hat der Ethikrat des Deutschen Bundestages seine Besorgnis darüber formuliert. Er sieht das Arzt-Patienten-Verhältnis gefährdet und beobachtet eine wirtschaftlich bedingte Patientenselektion bei der Aufnahme ins Krankenhaus.

Dr. Michael Weber, 2. Vorsitzender des Chefarztverbandes, hält den Schulterschluss von Ärzten und Klinikverwaltungen für wichtig. Die Teamfähigkeit sei entscheidend, doch sie scheitere meist am Wollen.

Ökonomische Zielsetzungen in den Anstellungsverträgen

Dr. Weber monierte beim Internistentag, die Ärzte würden nur noch als Leistungserbringer betrachtet. Sie kämpften gegen eine Welle der Desinformation, beeinflusst durch den GKV-Spitzenverband, der die Qualität der Leistungen infrage stelle. Mithilfe des Gemeinsamen Bundesausschusses werde eine Struktur voller Fehlanreize geschaffen.

Leider werde nicht darüber diskutiert, dass private Krankenhausträger 15 % Rendite erwarteten, beklagte Joachim Bovelet, Hauptgeschäftsführer der regiomed-Kliniken. Das gehe einfach nicht.

In einer Resolution weist der BDI darauf hin, dass Ärzte als Mitglieder eines freien Berufs einer Berufsordnung unterworfen sind, gleichgültig, ob sie selbstständig oder angestellt arbeiten. Danach darf keine Entscheidung der Patientenversorgung durch ökonomische Vorgaben beeinflusst werden. Klinikärzte sieht der BDI besonders gefordert. Manche Anstellungsverträge hätten regelrecht ökonomische Zielsetzungen.

Bundesländer müssen für Investitionen aufkommen

Zwar könnten sich auch Ärzte nicht generell wirtschaftlichen Zwängen entziehen, doch seien sie dem Patienten mehr verpflichtet, schon deshalb, weil sie die notwendigen Maßnahmen ihm gegenüber persönlich vertreten müssen.

Es wird deshalb aus Sicht des BDI bei der Organisation der Krankenhäuser zu einer Synthese von medizinischer Notwendigkeit und wirtschaftlichen Zwängen kommen müssen. Die ärztliche Direktion müsse wieder gleichberechtigt neben der kaufmännischen Leitung eingestuft werden. Der BDI unterstützt die vom Ethikrat formulierte Forderung nach gleichberechtigter Führung von Verwaltungsleitung, ärztlicher Direktion und Pflege.

Ggf. soll der Gesetzgeber für eine mehr patientenorientierte Führungsstruktur in den Krankenhäusern sorgen. Der wirtschaftliche Druck auf die Krankenhäuser werde nur dann nachlassen, wenn die Bundesländer wieder in vollem Umfang ihrer Verpflichtung zur Inves­titionsfinanzierung nachkommen. Wenn weiterhin Investitionen mit Überschüssen aus der Patientenbehandlung bezahlt werden müssten, werde eine patientenorientierte Behandlung im Krankenhaus immer unwahrscheinlicher.


Quelle: Internistentag des Berufsverbandes
 Deutscher Internisten (BDI)

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