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Ärzte kritisieren Reformentwurf: "Viele Scheinlösungen“

Gesundheitspolitik Autor: C. Kolbeck/M. Reischmann

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„VSG“ – das steht nicht für Versorgungsstärkungs-, sondern für Versorgungsschwächungsgesetz, heißt es bei der KV Hessen. Diese Einschätzung zum Referentenentwurf wird von vielen Ärzten geteilt. Insbesondere die Soll-Vorschrift zur Nichtnachbesetzung von Arztsitzen sorgt für Empörung.

Bei den Ärzten kann Schwarz-Rot mit dem Reformentwurf nicht punkten. Das Gesetz wird die Versorgungslage der Bürger nachhaltig verschlechtern, ist sich Niedersachsens KV-Chef Mark Barjenbruch sicher. „Aberwitzig“ findet er, dass auf der einen Seite Praxen per Zwangsaufkauf geschlossen werden sollen, auf der anderen Seite die Regierungskoalition die Wartezeiten auf Arzttermine abbauen will. Das sehen auch Barjenbruchs Kollegen in anderen KVen so.

Die KVen übertrumpfen sich in Meldungen, wie viele Arztsitze in statistisch überversorgten Planungsbereichen abgebaut werden müssten, wenn die paritätisch von KV und Kassen gebildeten Zulassungsausschüsse die Nachbesetzung eines aus Versorgungsgründen nicht erforderlichen Arztsitzes ablehnen „sollen“ (derzeit gilt „können“). Allerdings gibt es Ausnahmen, die Bewerbern bei einer Nachfolge entgegenkommen. Zweck des Ganzen: Niederlassungswilligen soll das Land schmackhafter gemacht werden, indem ihnen eine Praxis in Ballungsräumen erschwert wird.

KBV-Chef Andreas Gassen bezweifelt, dass das funktionieren wird. Er spricht von einem möglichen Wegfall von bundesweit über 25 000 Arzt- und Psychotherapeutenpraxen.

Der KV-Chef von Hessen, Frank Dastych, sieht durchaus eine reale Bedrohung in dem Praxisaufkauf­szenario. Schließlich hat der Ersatzkassenverband die Soll-Regelung gefordert und sie jetzt auch begrüßt. Dessen Mitglieder werden deshalb vermutlich auch in den Zulassungsausschüssen auf Nicht-Nachbesetzungen drängen, glaubt Dastych.

Positiv beurteilt der KBV-Vorstand den geplanten Wegfall von Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei veranlassten Leistungen und dass den KVen ermöglicht werden soll, künftig bei der Integrationsversorgung als Vertragspartner dabei zu sein.

Die Freie Ärzteschaft befürchtet dagegen, dass Ärzten Regresse drohen, „wenn sie zu viele Krankenhauseinweisungen ausstellen, zu vielen Patienten Arbeitsunfähigkeit bescheinigen oder sie zu oft zum Facharzt überweisen“. Das greife tief in die ärztliche Entscheidung ein, so Vorstandsvize Dr. Axel Brunngraber.

„Wenig Lichtblicke und viele Scheinlösungen“, bescheinigt der  Vorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich, dem Gesetzesvorhaben. Zu den Lichtblicken zähle die Möglichkeit für Patienten, vor planbaren Operationen eine Zweitmeinung einzuholen, und dass diese von den Krankenkassen bezahlt werden muss. Auch die verpflichtende Förderung für zertifizierte Praxisnetze sei ein Schritt in die richtige Richtung, falsch sei jedoch, dies aus der Gesamtvergütung zu bezahlen. Insgesamt nähmen die staatlichen Eingriffe weiter zu, Bürokratie werde auf-, statt abgebaut.

„Der Entwurf schwächt die fachärztliche ambulante Versorgung und dünnt sie aus“, meint Dr. Werner Baumgärtner. Mit der Streichung des § 73c (Facharztselektivverträge) und der Übernahme von Inhalten in einen neu gefassten § 140a ist der Vorsitzende von Medi Geno Deutschland nicht einverstanden. Auch blieben die Probleme bei der Honorarbereinigung ungelöst.

Die Vorsitzende des Ersatzkassenverbandes vdek, Ulrike Elsner, begrüßt, dass die Vorabgenehmigungspflicht für Selektivverträge entfallen soll. Mehr Flexibilität bei Selektivverträgen und Satzungsregelungen sowie die Förderung sektorenübergreifender Versorgungsprojekte aus einem „Innovationsfonds“, der jährlich mit je 150 Mio. Euro von GKV und Gesundheitsfonds gespeist wird, findet auch Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbandes, gut. Kritisch äußert er sich über die vorgesehenen erweiterten Befugnisse der Aufsichtsbehörden. Sie sollen bei rechtswidrigen Selektivverträgen Sanktionen in Höhe von bis zu zehn Mio. Euro aussprechen können.

Während Medi-Geno-Chef Dr. Baumgärtner die Regelungen zur sog. Honorar-Konvergenz lobt – „endlich soll es keine interne Umverteilung zwischen den KVen geben, wenn die Morbidität in den verschiedenen KVen unterschiedlich bezahlt wird“ –, fehlt vdek-Chefin Elsner der „Mehrwert“ für Patienten: „Die Versorgung wird nicht verbessert, aber deutlich verteuert.“

Positiv bewertet Dr. Baumgärtner auch die vorgesehene Regelung zur Parität in der KBV und den KVen. „Sie lässt den Körperschaften noch eine letzte Gelegenheit, dieses Problem intern per eigener Satzung zu lösen“, so der Hausarzt.

Im Entwurf heißt es: „In der Vertreterversammlung stimmen über die Belange, die ausschließlich die hausärztliche Versorgung betreffen, nur die Vertreter der Hausärzte, über die Belange, die ausschließlich die fachärztliche Versorgung betreffen, nur die Vertreter der Fachärzte ab. Bei gemeinsamen Abstimmungen sind die Stimmen so zu gewichten, dass insgesamt eine Parität der Stimmen zwischen Vertretern der Hausärzte und Vertretern der Fachärzte in der Vertreterversammlung besteht.“

Dr. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nord­rhein, sieht das kritisch: „Man kann den Eindruck gewinnen, dass sich die Bundesregierung  selber zum Vertreter haus­ärztlicher Interessen macht.“ Nie zuvor habe der Gesetzgeber so massiv in die Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung eingegriffen.“ Der KV-Chef bezweifelt, „dass sich die Bundesregierung hier noch im Rahmen unserer Verfassung bewegt“.

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