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Ärztetag drängt auf zügige GOÄ-Reform

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat die Ärzteschaft in ihrer Hoffnung bestärkt, dass es in dieser Legislaturperiode etwas mit einer neuen GOÄ werden könnte.

Dafür müssen aber auch noch die Bundesländer als Beihilfeträger ins Boot geholt werden. Der Ärztetag appelliert an die Politik, die Reform umzusetzen.

In rasantem Tempo gab GOÄ-Experte Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, den 250 Delegierten des Ärztetages einen Überblick zu den Arbeiten an der neuen GOÄ. Basis ist eine  Rahmenvereinbarung mit dem PKV-Verband.

BÄK-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rochell versicherte, dass mit der GOÄ-Reform keine "EBMisierung" verbunden sein wird. Die Delegierten bedankten sich für die geleistete "Fleißarbeit", äußerten aber auch Zweifel an den Versprechungen. So sorgte die Einschätzung, dass es wohl nicht zu einem kompletten Inflationsausgleich von 31,8 % für den seit 18 Jahren unveränderten Punktwert kommen wird, für Unmut.

Status quo der PKV-Ausgaben und eine Schippe obendrauf

Nach Angaben von Dr. Windhorst belaufen sich die PKV-Ausgaben für die ambulante Versorgung von rund acht Millionen privat Krankenversicherten (darunter vier Mio. Beihilfeberechtigte) auf etwa zehn Mrd. Euro. Auf diesem Niveau will die BÄK ein "add-on" herausverhandeln, da ansonsten auch die Akzeptanz für eine GOÄ-Reform fehlen werde.

Dass die Beihilfe nicht schon letztes Jahr bei der Unterzeichnung der GOÄ-Rahmenvereinbarung dabei war, erklärt der Chefarzt mit Bremsmanövern von Bundesländern vor Klärung der neuen Regierungskonstellation. Ermuntert durch Minister Gröhe, dass mit der GOÄ in dieser Legislaturperiode gelingen könne, was zuvor Schwarz-Gelb bei der GOZ packte, will man jetzt einen neuen Anlauf nehmen.

Sobald Bund und Länder Zustimmung für die neue GOÄ signa­lisieren, will die BÄK mit den Fachverbänden in die Detaildiskussion gehen. Nach Einschätzung von Dr. Rochell könnte das gesamte Verfahren durchaus im nächsten Jahr über die Bühne gehen.

"Robuster" Einfachsatz soll dem 2,3 fachen Satz entsprechen

Laut Dr. Windhorst wird die neue GOÄ etwa 4350 Positionen haben. Einige Beispiele projizierte er im Sitzungssaal an die Wand. So ist z.B. die Aufwertung einer mindestens 20 Minuten dauernden Beratung von derzeit 41,31 Euro (GOÄ-Durchschnittssatz) auf 61,20 Euro vorgesehen oder auch die einer spezifischen Beratung wie einer homöopathischen Erstanamnese von 117,91 Euro auf 183,60 Euro.

Diesen Werten liegt der "robuste Einfachsatz" zugrunde. Er soll als Mindestsatz dem heute üblichen 2,3-fachen GOÄ-Satz entsprechen und die Regelversorgung "auskömmlich" finanzieren.

Dr. Windhorst stellte vor Journalisten auch die Steigerungsmöglichkeit mit einem 2-fachen Satz in Aussicht. Allerdings sind die Simulationsrechnungen noch lange nicht abgeschlossen, sodass vorerst unklar bleibt, wie die künftigen Steigerungssätze genau aussehen werden.

Weiterhin Einzelleistungsvergütung ohne Mengenregulierung

Die neue GOÄ bleibt eine Einzelleistungsvergütung ohne Mengenregulierung, betonten die Dres. Windhorst und Rochell. Geplant ist auch die Zusammenfassung von Leis­tungsketten zu Komplexen.

Das System der Analogziffern wird fortgeführt. Vorgesehen ist allerdings, dass für wichtige Neue­rungen schnell neue GOÄ-Positio­nen bestimmt werden. Das Bundesgesundheitsministerium müsste dann allerdings ggf. über GOÄ-Ergänzungen entscheiden, zu denen sich die BÄK-PKV-Kommission nicht einigen kann, so Dr. Rochell.

Bei der notwendigen Datenstelle, die mit einer geringen Mitarbeiterzahl auskommen soll, werde es keine gläserne Praxis oder gläserne Patienten mit Langzeitbeobachtung geben, versprach Dr. Rochell.

Überfällig: Angemessene Bewertung der Leichenschau

Im Fall einer adäquaten Abrechnung der Leichenschau forderten mehrere Ärztetagsdelegierte allerdings eine ggf. vorgezogene Lösung, um die seit Jahren unbefriedigende Situation zu beenden. Dr. Windhorst hält dies auch für machbar, da die Leichenschau nicht von GKV und PKV, sondern von den Angehörigen der Verstorbenen zu bezahlen ist.

Die Kalkulationen der Bundes­ärztekammer sehen vor, dass mit der neuen GOÄ nicht länger bloß 51 Euro plus Wegegeld abgerechnet werden können, sondern z.B. 202,50 Euro plus Wegegeld (Untersuchung eines Toten mit vorläufiger Todesbescheinigung, Beratung der Angehörigen, aus laufender Sprechstunde mit unverzüglicher Ausführung).

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