Anzeige

Ärzteverbände sehen Übertragung heilkundlicher Leistungen skeptisch

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Anzeige

Ärzteverbände laufen Sturm gegen die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Richtlinie zur Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben.

„Wir sind mit der Richtlinie nicht nur unzufrieden, wir sind gegen sie, so, wie sie formuliert ist“, erklärte Dr. Wolfgang Wesiack, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI), in Berlin. Er ver­stehe nicht, warum der unpartei­ische G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess euphorisch von einem Durchbruch spreche, wenn doch die ganze Sache „nicht richtig durchdacht“ sei. Dr. Wesiack kündigte an, dass der BDI in einem gemeinsamen Brief mit dem Berufsverband der Urologen beim Bundesgesundheitsminis­terium gegen die Richtlinie intervenieren wird. Er fordert auch andere Berufsverbände auf, ihren Protest entsprechend zu äußern.

Mehr Kompetenzen für qualifizierte Pflegekräfte

Der BDI kritisiert, dass nur noch von einer Übertragung heilkundlicher Aufgaben die Rede ist, anstatt Substitution und Delegation zu definieren und abzugrenzen. Zudem seien medizinische Assistenzberufe, z.B. Arzthelferinnen, nicht berücksichtigt worden. Auch fehlten klare Vorgaben, wie an der Schnittstelle Arzt-Pflegekraft zu kommunizieren sei, um Qualitätseinbußen zu vermeiden. Kritisch bewertet der BDI, dass keine Evaluation der Modellprojekte vorgegeben wird.

An der Erarbeitung der Richtlinie waren die Träger des G-BA (KBV, KZBV, DKG, GKV-Spitzenverband) sowie Vertreter von Bundesärztekammer, Patientenorganisationen und Pflegeberufen beteiligt. Beschlossen wurde, dass die selbstständige Ausübung von Heilkunde durch qualifizierte Alten- und Krankenpfleger bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und 2, chronischen Wunden, Demenz und Hypertonus im Rahmen von Modellprojekten möglich ist. Die Diagnose und deren Überprüfung sowie die Indikationsstellung bleibt in ärztlicher Verantwortung. Modellprojekte können Ärzte, Kliniken, Pflegedienste und Kassen miteinander vereinbaren.

BDI: Es besteht die Gefahr von Qualitätsverlusten

Der ärztliche Sachverstand ist für den BDI in der Richtlinie nur wenig sichtbar. Vor allem die zu übertragende Tätigkeit „Planung einzuleitender Interventionen“ bereitet den Internisten große Sorge. Sie befürchten, dass Folgeerkrankungen nicht rechtzeitig erkannt werden. „Wenn zum Beispiel in der Wundbehandlung die Indikationsstellung für eine eventuelle chirurgische Intervention der Pflegekraft überlassen wird, so ist das hoch bedenklich“, sagt Dr. Wesiack. Gleiche Befürchtungen haben die Internisten auch beim Hypertonus und beim Diabetes.

BDI-Vizechef Dr. Hans-Friedrich Spies spricht von einem „Denkfehler“ der Richtlinienautoren, denn beim Diabetes z.B. komme es nicht auf „Laborkosmetik“ an, sondern darauf, den Patienten über lange Zeit ärztlich zu beobachten. „Es besteht die Gefahr, dass hier Qualitätsverluste eintreten“, so Dr. Spies. Für ihn entsteht der Eindruck, dass der Sinn der Richtlinie nur darin besteht, „Leistungen vom teuren in den preiswerteren Bereich zu verlagern“.

Auf ihrem 22. Ärztetag haben sich auch Sachsens Mediziner gegen die Substitution ärztlicher Leistungen und die Lockerung des Arztvorbehalts für Diagnostik und Therapie ausgesprochen. Erik Bodendieck, Vizepräsident der Sächsischen Landesärztekammer, sagte: „Im Interesse der Patientensicherheit, der Versorgungsqualität und der Rechtssicherheit ist die Übertragung solcher Aufgaben an Pflegefachkräfte nicht vertretbar.“ Das Patientenrecht auf eine Behandlung nach Facharztstandard müsse gewährleistet bleiben.

„Heilkunde muss allein ärztliche Aufgabe bleiben!“, fordert auch der Hartmannbund. HB-Vorsitzender Dr. Klaus Reinhardt rät allen Vertragsärzten angesichts ungeklärter Fragen bei der Umsetzung der Richtlinie, vorerst von einer Teilnahme an solchen Modellprojekten abzusehen. Kritisch sieht der Allgemeinmediziner die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln durch die Pflegekräfte: „Wenn für diese Leistungen die ohnehin gedeckelte Gesamtvergütung oder die Heilmittelbudgets bereinigt werden sollen, stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien das vonstattengehen soll.“

Die noch nicht in Kraft getretene Richtlinie ist nachzulesen unter www.g-ba.de.

Anzeige