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Aktionsbündnis gegen "Repression durch Arzneimittelregresse"

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

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Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und Demos verlangen nordrheinische Hausärzte gesetzliche Änderungen wegen Regressen sowie eine Auswechslung der Prüfgremien in Nordrhein.

Die Initiatoren Dr. Stefan Bletten­berg, Hausarzt in Lindlar, und Dr. Stefanus Paas, Hausarzt und Palliativ-Mediziner aus Bergneustadt, sind selbst von Regressen betroffen. Dr. Ralph Krolewski, Mitglied des Landesvorstands des Hausärzteverbands, unterstützt seine Kollegen.

Als erste Tat hat Dr. Paas der Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses, Rechtsanwalt Dr. Peter Backes, übergeben.

Für den 22.11. ruft das Bündnis anlässlich der Sitzung der Vertreterversammlung der KV Nordrhein zu einer Demonstration in Düsseldorf vor dem Beschwerdeausschuss auf.

Bundessozialgericht als "Kronzeuge"

Als Kronzeugen für die "willkürlichen Repressionen" durch den Beschwerdeauschuss führt Dr. Blettenberg das Bundessozialgericht (BSG) an.

Auch wenn das Urteil vom 22.10. insgesamt enttäuschend sei, habe es doch hinsichtlich der nord­rheinischen Prüfpraxis Klarheit geschaffen. In der Begründung sei ausdrücklich die Missachtung von Praxisbesonderheiten gerügt worden.

In der Dienstaufsichtsbeschwerde wird angeführt, Dr. Backes habe behauptet, individuelle Praxisbesonderheiten bei Hausärzten gäbe es nicht, allenfalls fachfremde Erkrankungen wie "Hühneraugen beim Augenarzt". Mit dieser Spruchpraxis hebele Dr. Backes das fünfte Sozialgesetzbuch aus, so der Vorwurf.

Beschwerdeausschuss wurde zur neuen Entscheidung verdonnert

Das BSG habe in seinem Urteil auch verlangt, dass die Prüfgremien entsprechende Daten zur Verfügung stellen müssten, um eine Waffengleichheit der Parteien zu gewährleis­ten, berichtete Dr. Blettenberg, der das Verfahren persönlich beobachtet hat. Das Gericht habe den Düsseldorfer Prüfungsausschuss zur Neubescheidung des Falles angewiesen.

Dass eine Neubescheidung erforderlich ist, wird von der KV Nord­rhein bestätigt. Die Prüfpraxis des Beschwerdeausschusses will die KV jedoch nicht kommentieren.

Zum konkreten Fall könne er nichts sagen, da er zur Verschwiegenheit verpflichtet sei, erklärte Rechtsanwalt Dr. Backes auf Nachfrage.

"Grundsätzlich kann ich feststellen, dass der Beschwerdeausschuss alle Praxisbesonderheiten, die ihm bekannt sind, einer Bewertung unterzieht und berücksichtigt, soweit dies nach den Rechtsgrundlagen möglich ist. Eigenmächtige Entscheidungen ohne Rechtsgrundlage kann der Ausschuss selbstverständlich nicht treffen. Überdies gilt der Grundsatz Beratung vor Regress, den der Ausschuss schon berücksichtigt hat, bevor hierzu eine gesetzliche Verpflichtung bestand", bezieht Dr. Backes gegenüber Medical Tribune Stellung.

Verfahrenskosten für Regresse sind höher als die zurückfließenden Mittel

Dass die Verordnungsprüfungen wenig Sinn machten, erläuterte Dr. Krolewski anhand konkreter Zahlen. In 2012 seien in Nordrhein 245 000 Euro durch Regresse eingefahren worden, 2013 waren es 350 000 Euro.

Die Kosten der Verfahren und des Prüfungsapparates betrügen 1,2 Millionen Euro. Dr. Krolewski: "Damit zeigt sich, dass die Regresse reine Repressionsinstrumente der Krankenkassen sind." Die KV bestätigt auf Anfrage, "dass die Verfahrenskos­ten insgesamt höher sind als die üb­licherweise zurückfließenden Mittel".

Auch sei die Zahl der Verfahren wesentlich höher als etwa vom KV-Vorsitzenden Dr. Peter Potthoff behauptet. Während Dr. Potthoff von fünf bis 17 vom Regress betroffenen Kollegen pro Jahr sprach,  berichtete Dr. Kroleswki von Umfragen unter Kollegen, die eine Prüfquote von bis zu 50 % ergeben hätten. "Die meisten Verfahren enden ergebnislos oder im Vergleich. Dann tauchen sie aber in keiner Statistik auf."

Geplantes Versorgungsstärkungsgesetz schafft die Regresse nicht aus der Welt

Die Krankenkassen sind die eigentlich Verantwortlichen für die Regresse, meinten die drei Doktores einhellig. Deren Einfluss sei es zu verdanken, dass im Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes die Regresse nicht nur fortgeführt, sondern vollständig in die Hände der regionalen Entscheidungsgremien gelegt würden.

Empörend fand Dr. Blettenberg, dass die Krankenkassen im Risikostrukturausgleich für sich selbst Morbiditätsunterschiede der einzelnen Patienten geltend machen würden.

So erhielten sie für psychisch kranke Patienten eine anderthalbmal höhere Kopfpauschale als z.B. für Patienten mit MS. Patienten mit vergleichbaren Krankheitsbildern seien bei der Praxis von Dr. Blettenberg aber nicht als Praxisbesonderheit anerkannt worden, sondern hätten zu Regressforderungen geführt.

Unter diesen Bedingungen werde es schwer werden, Nachwuchs für die hausärztliche Versorgung zu gewinnen. "Junge Kollegen werden abgeschreckt durch die wirtschaftliche Unsicherheit und die drohenden Regresse", so Dr. Krolewski.

Diese Regelungen gäbe es nur in Deutschland, Ärzte könnten aber überall arbeiten. Sollte der Regress gegen ihn vollzogen werden, kündigte Dr. Paas an, mit seiner Familie in die Schweiz auszuwandern.

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