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Ambulanz – KVen wollen das Sagen haben

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck, Foto: fotolia

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Die Menschen strömen in die Notaufnahmen der Krankenhäuser – auch wenn es sich nicht um akute Notfälle handelt und die Praxen zeitgleich geöffnet sind. Hier muss sich etwas ändern, sagen vor allem die Vertragsärzte, die für die Fehlversorgung aufkommen.

"Krankenhäuser sind nun mal weder wirklich auf ambulante Behandlung ausgerichtet, noch rechnet sich die Verschiebung von der stationären zur ambulanten Behandlung für das Krankenhaus", brachte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärzt­lichen Bundesvereinigung das Problem vor Journalisten auf den Punkt. Nicht selten, so Dr. Gassen, betrage die Vergütung für eine stationäre Behandlung das Zehnfache einer ambulanten Behandlung.

Ein Befreiungsschlag sei nötig. "Es muss eine strukturelle Lösung gefunden werden, in der das ambulante Potenzial in der stationären Versorgung wirksam und effizient erschlossen werden kann." Dr. Gassen drängt darauf, dass die Kapazitätsplanungen der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen und der Krankenhausstrukturen zusammengeführt und gemeinsam am Grundsatz "ambulant vor stationär" ausgerichtet werden.

Rund um die Uhr besetzte Anlaufstellen an Kliniken

Dabei sollten ambulante Anlaufstellen an Krankenhausstandorten geschaffen werden, die rund um die Uhr besetzt und als ausschließlich ambulante Einrichtungen, möglichst nicht in Krankenhausträgerschaft, tätig sind. Der Weg in die stationäre Aufnahme erfolge dann nur noch über diese Anlaufstellen.

Dr. Gassen forderte zudem, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen "in Abstimmung mit den Ländern die Kompetenz für die entsprechende Planung erhalten". Sie sollten dazu auch bestehende, nicht notwendige Notaufnahmen von Krankenhäusern schließen können. Er machte zudem deutlich, dass Notaufnahmen künftig nicht mit Sicherstellungszuschlägen künstlich am Leben erhalten werden dürften, "nachdem diese infolge eines massiven Einweisungsrückgangs die medizinische Rechtfertigung und die betriebswirtschaftliche Existenzgrundlage verloren haben".

Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KV Schleswig-Holstein und Allgemeinmedizinerin, berichtete über gute fast zehn Jahre lange Erfahrungen mit Kooperationen zwischen kassenärztlichem Notdienst und den Krankenhäusern im Land. Es gibt 30 Standorte für die allgemeinärztlichen Notfallpraxen an Kliniken, zehn kinderärztliche Notfallpraxen sowie einen Fahrdienst für Hausbesuche, wobei eine zentrale Leitstelle für ganz Schleswig-Holstein die Einsätze koordiniert.

Trotz aller Bemühungen: Doppelstrukturen bleiben

Die KV ist, wie Dr. Schliffke erläuterte, Mieter der Notfallpraxen. Die Öffnungszeiten variieren je nach Region. "Grundsätzlich beobachten wir laufend die Beanspruchungssituation und passen die Öffnungszeiten entsprechend dem Bedarf an", sagte die KV-Chefin. So seien die Einrichtungen in Kiel und Lübeck bis 24 Uhr geöffnet, in einer Region wie Nordfriesland nur bis 21 Uhr. "Die Kooperationsvereinbarungen beinhalten, dass nach abendlichem Schluss der vertragsärztlichen Notfallpraxen die Kliniken übernehmen", so Dr. Schliffke.

Trotz aller Bemühungen gebe es jedoch noch immer Doppelstrukturen, weil manche Kliniken neben den Notfallpraxen eigene Ambulanzen offen hielten. "Eine echte Portalfunktion nimmt eine vertragsärztliche Notfallpraxis somit bislang nicht wahr", gestand Dr. Schliffke ein.

Der Status quo sei somit nur ein Übergangsstatus: "Wir werden jetzt modellhaft zunächst mit räumlicher Zusammenlegung von Ambulanz mit Notdienstpraxis an einzelnen Standorten beginnen", sagte sie. Es sei aber nur sinnvoll, Klinik-Ambulanz und vertragsärztliche Notdienstpraxis zu einer 24/7-Portalpraxis für den Notdienst organisatorisch zusammenlegen, wenn zugleich ein fachärztlicher Hintergrunddienst durch die Klinik gewährleistet sei.


Quelle: Pressekonferenz des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi)

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