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Angeklagter Arzt: „Ich bin kein Dr. Pervers“

Autor: Dagmar Dietrich

Dem ehemaligen Chefarzt werden Vergewaltigungs-Vorwürfe gemacht. Dem ehemaligen Chefarzt werden Vergewaltigungs-Vorwürfe gemacht. © Fotolia/Sinuswelle
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Weil er zwölf Frauen narkotisiert und missbraucht haben soll, steht ein ehemaliger Chefarzt in Bamberg vor Gericht. Er sieht sich nicht als Sexualstraftäter und will allein im Dienste der Wissenschaft gehandelt haben. Ein Prozess, der große Aufmerksamkeit genießt – und sich hinziehen wird.

Die Karriere des 49-jährigen Leiters der Gefäßchirurgie am Klinikum Bamberg schien steil nach oben zu gehen. Jedoch nur bis zum Juli 2014. Denn seit etwa neun Monaten sitzt der ehemalige Chefarzt  in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vergewaltigung von zehn Patientinnen, gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung von zwei weiteren Frauen sowie Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor. Dem Prozess vor dem Landgericht Bamberg haben sich die zwölf Opfer als Nebenkläger angeschlossen.

Mit Gerätschaften hantiert, Fotos und Videos erstellt

Die Vorwürfe von Oberstaatsanwalt Bernd Lieb wiegen schwer. So soll der Angeklagte von Herbst 2008 bis zu seiner Festnahme im Juli Patientinnen im Alter von 17 bis 28 Jahren vor oder nach Beckenvenenoperationen das Betäubungsmittel Midazolam gespritzt haben unter der Angabe, es handele sich um ein Kontrastmittel für die Untersuchung. „Um auf diese Weise an den sedierten jungen Frauen sexuelle Handlungen vornehmen zu können, zur Befriedigung Ihrer eigenen sexuellen Wünsche und Fantasien“, so der Anklagevertreter. Der 49-Jährige soll mit „stab­artigen gynäkologischen Ultraschallgeräten“, aber auch „Sexspielzeugen“ hantiert und vom Intimbereich der Frauen rund 80 Videosequenzen und Fotos angefertigt haben.

Medizinstudentin brachte den Stein ins Rollen

Der Angeklagte soll die Untersuchungen außerhalb der regulären Sprechzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen durchgeführt, einige Patientinnen selbst aus dem Krankenzimmer geholt und seine Befunde nicht dokumentiert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Arzt bei den Untersuchungen alleine war. Auch soll die Klinik für weiterführende Behandlungen, wie sie vom Angeklagten angegeben wurden, technisch gar nicht ausgerüstet gewesen sein.

Aufgeflogen waren die Fälle, als er einer Medizinstudentin vorgegaukelt haben soll, dass er an einer Studie zur Erforschung von Beckenvenen bei sehr schlanken Menschen arbeite und er dafür geeignete Probanden suche. Nach deren Einwilligung soll er sich auch an der damals 26-Jährigen vergangen haben. Als diese aufgrund auffälliger Blutwerte bemerkte, dass ihr ein Betäubungsmittel gespritzt worden war und keine Studie existierte, erstattete sie Anzeige. Der Computer des Angeklagten wurde beschlagnahmt; er selbst inhaftiert. Die Opfer erkannten sich auf den ihnen von der Polizei vorgelegten Fotos wieder. Das Klinikum Bamberg kündigte dem Chefarzt.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft betreffen auch einen weiteren Missbrauchsfall außerhalb der Klinik mit dem 18-jährigen Patenkind der Ehefrau des Mediziners.

Am zweiten Prozesstag nahm der Angeklagte erstmals ausführlich Stellung. Dies leitete er mit den Worten ein: „Ich bin weder Sexarzt noch Dr. Pervers.“ Er bereue, dass er das Selbstbestimmungsrecht der Frauen missachtet und sich im Vorfeld von ihnen keine Genehmigung eingeholt hat. Er habe nicht beabsichtigt, die Frauen psychisch zu schädigen. Wenn sie es so empfänden, tue ihm das leid. „Ich bin aber kein Vergewaltiger und kein Straftäter“, untermauerte er immer wieder.

Mit einem 48-seitigen Manuskript und einem zweieinhalbstündigen Referat, das einer medizinischen Fortbildungsveranstaltung ähnelte, berichtete der Angeklagte über Untersuchungsmethoden von Venen, über die Gefährlichkeit von Thrombosen, die angewandten und erfolgreichen Spezialverfahren sowie von Mitarbeitern und Abrechnungsproblemen innerhalb des Klinikums.

Die beschlagnahmten Bilder der Patientinnen habe er unter anderem für die Dokumentation der Erkrankung und von Narben sowie zur Verlaufskontrolle und für die Weiterbildung von Kollegen und Fachkongresse benötigt. Die Gesichter der Patientinnen habe er unkenntlich gemacht. „Es diente nicht zu meiner Belustigung oder Befriedigung; ich habe auf die Wahrung der Intimitäten der Personen höchsten Wert gelegt“, so der Angeklagte.

Zur Studie über Beckenthrombosen bei sehr schlanken Menschen bemerkte er, dass diese Frauen ein erhöhtes Risiko zum Becken-Venensporn in sich trügen. Sein Forschungsprojekt habe sich noch in der Anfangsphase befunden, da es in Bayern wenige Untergewichtige gebe. Die Studentin aus seiner Abteilung sei für erste Untersuchungen bestens geeignet gewesen.

Der Oberstaatsanwalt kritisierte nach dem Vortragsende: „Kein einziges Wort zu der Betäubung in der Einlassung.“ Laut Verteidigung und Angeklagtem ist an einem weiteren Verhandlungstag eine Power-Point-Präsentation geplant.

Verteidiger fühlt sich an Hexenprozesse erinnert

Kritik übte Verteidiger Dr. Klaus Bernsmann nach der Verhandlung außerhalb des Gerichtssaals: Das Verfahren habe die einstigen Hexenprozesse abgelöst.

Die Verhandlung soll am 28. April fortgesetzt werden. Ein Urteil, wie vom Gericht zunächst für Ende Mai geplant, ist in weitere Ferne gerückt.

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