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Angriff auf Rettungskräfte soll zukünftig hinter Gitter führen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Sie wollen helfen, sind aber manchmal selbst gefährdet. Sie wollen helfen, sind aber manchmal selbst gefährdet. © fotolia/Kzenon
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Auseinandersetzungen mit Betrunkenen, angespuckt werden, verbalen Attacken ausgesetzt sein, Angriffe mit Böllern und Raketen oder auch mit der Waffe – die Liste der Beispiele für die Gefährdung von Polizisten, aber auch von Ärzten und Rettungssanitätern ist lang. Nun soll die Gewaltanwendung oder deren Androhung gegenüber Polizei und Rettungskräften verschärft bestraft werden.

Der zunehmenden Gewalt will die Bundesregierung mit einer Verschärfung des Strafrechts entgegentreten. Einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften hat das Bundeskabinett Anfang Februar beschlossen. Vorgesehen sind bei tätlichen Angriffen gegen Polizisten sowie Hilfskräften von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten künftig Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Höchste Zeit, Kräfte wirkungsvoller zu schützen

Grundlage soll der neue Straftatbestand des "Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte" (§ 114 StGB-E) werden. Das Gesetz hat aber auch den Schutz von Gerichtsvollziehern, Zollbeamten, Vollstreckungsbeamten der Finanzämter und der gesetzlichen Versicherungsanstalten sowie Strafvollzugsbeamten, die als Vollstreckungsbeamte tätig werden, zum Ziel.

"Alle Einsatzkräfte riskieren Gesundheit und Leben, um unseren Rechtsstaat zu verteidigen. Höchste Zeit, sie wirkungsvoller zu schützen", twitterte Bundesjustizminister 
Heiko Maas (SPD). Klargestellt wird vom Justizministerium, dass in der Regel schon dann ein besonders schwerer Fall des Angriffs vorliegen soll, "wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeugs bei sich führt, auch wenn keine Verwendungsabsicht besteht".

Zustimmung von ärztlicher Seite

Die Regierungspläne für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Einsatz-, Hilfs- und Rettungskräfte wird von Ärzten begrüßt. Dr.Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bestätigt, dass die Gefahr von Übergriffen auf Ärzte in den letzten Jahren zugenommen hat. Deshalb gebe es bei der KV inzwischen eine eigene Fortbildungsveranstaltung "Sicher im Ärztlichen Bereitschaftsdienst und beim Hausbesuch". Diese werde gut angenommen. Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, lobte den Gesetzentwurf ebenfalls. Damit setze der Staat "ein unmissverständliches Signal, dass diese Gewalt nicht hingenommen werde".
Die Bundesregierung verweist in ihrem Gesetzentwurf auf einen signifikaten Anstieg der Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte. So wurden 2015 64 371 Polizisten Opfer von Angriffen. 2014 waren es 62 770. Zu Opferzahlen bei Rettungskräften werden keine Angaben gemacht.

Härtere Strafen auch für Gaffer am Unfallort

Eine Verschärfung des Strafrechts wünscht der Bundesrat auch hinsichtlich Gaffern, die Polizei, Katastrophenschutz und Rettungskräfte bei schweren Unfällen behindern sowie Fotos und Videos von Verletzten ins Netz stellen (Drucksache 18/9327). Im Juni 2016 wurde ein entsprechender Gesetzentwurf (Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen) beschlossen und dem Bundestag übermittelt. Geplant sind darin Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Schon "bloßes Sitzen- und Stehenbleiben" soll laut Länderkammer strafrechtlich geahndet werden.

Der neue Bußgeldkatalog sieht seit 2017 allerdings bereits Strafen für die Behinderung von Rettern vor. Um die 20 Euro werden ggf. fällig. Gaffen als Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu 1000 Euro geahndet werden. Bei unterlassener Hilfeleistung als Straftat drohen Geldstrafen oder Haft bis zu einem Jahr. Wer Fotos oder Videos von Unfallopfern herstellt und veröffentlicht riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Quelle: Medical-Tribune-Bericht