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AOK: Rabattverträge helfen bei der Compliance
 

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Exklusive Generika-Rabattverträge nach dem bundesweiten AOK-Muster führen nicht zu häufigerem Medikationswechsel und haben somit auch keine Auswirkungen auf die Therapietreue sowie Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Therapie, meldet die AOK.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat für 58 Rabattwirkstoffe der dritten „Welle“ (1.6.2009 bis 31.5.2011), die bereits 2006 generikafähig waren, die Verordnungen für AOK-Versicherte verglichen, die 2006 und 2010 mindestens 90 Tagesdosen und mindestens zwei Verordnungen eines Wirkstoffs erhielten.

Demnach hat sich der Anteil der Patienten mit Produktwechsel innerhalb eines Wirkstoffes deutlich reduziert. Bezogen auf alle 58 Substanzen zwar nur von 29,9 % (2006) auf 21,2 % (2010). Bei elf ausgewählten Wirkstoffen hat sich der Anteil allerdings insgesamt halbiert. Beispielsweise bei Ibuprofen von 50,2 auf 25,8 %, Alendronsäure (41,7/18 %), Citalopram (43,5/22 %), Glimepirid (46,2/ 18,5 %), Ramipril (35,3/14,3 %). Das WIdO kommt damit zu dem Schluss: Die zweijährige Laufzeit der Rabattverträge vermeidet einen häufigen Medikamentenwechsel.

Die Besonderheit der bundesweiten AOK-Arzneirabattverträge ist, dass ein Versorgungsgebiet, z.B. Hessen/Thüringen/Sachsen, exklusiv an einen Anbieter eines Wirkstoffs vergeben wird, sodass nicht drei oder fünf Hersteller zum Zuge kommen, wie es bei anderen Krankenkassen der Fall ist. Folglich hat der Apotheker bei der Aut-idem-Abgabe solch eines Rabattprodukts keine Auswahl, der AOK-Versicherte erhält in der Region zwei Jahre lang stets das gleiche Produkt. Der Hersteller sichert sich damit zeitweise einen erheblichen Marktanteil – den sich die AOKen mit einem entsprechenden Preisnachlass vergüten lassen.

So steigerte nach Angaben von Dr. Christopher Hermann, AOK-Verhandlungsführer der bundesweiten Arzneirabattverträge, z.B. die Bad Homburger axcount Generika AG als exklusiver Lieferant des Diabetes-Blockbusters Metformin von Juni 2009 bis Ende Mai 2011 ihren Marktanteil von 0,5 % auf 25 %. „Die Rabattverträge der AOK sind die effektivste Methode, die Arzneimittelkosten ohne Qualitätseinbußen zu senken“, sagt der Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg.

172 generische Wirkstoffe von 49 Anbietern haben die AOKen mit ihren Rabattverträgen abgedeckt. Das entspricht einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 4,5 Mrd. Euro bzw. zwei Dritteln des 2010er Generikamarktes der AOK (216 Mio. Verordnungen, 6,2 Mrd. Euro Umsatz). Durch die Rabattverträge erwarten die AOKen allein 2011 Einsparungen von mehr als 700 Mio. Euro. Seit dem Start der bundesweiten Rabattverträge 2007 werden die AOKen bis Ende 2011 mit den Rabattverträgen rund 1,4 Mrd. Euro an Ausgaben vermieden haben.

„Das Vorgehen der Koalition, die Bedingungen für wettbewerbliches Kassenhandeln weiter zu behindern – wie im AMNOG geschehen“, habe nicht gefruchtet, stellt Dr. Hermann fest. Zwar hätten einige Pharma­unternehmen den Wechsel der Zuständigkeit von den Sozialgerichten zu den Zivilgerichten für neue Angriffe gegen die Rabattverträge genutzt. Doch die Entscheidungen der Vergabekammer des Bundes und des Vergabesenats des Oberlandesgerichtes Düsseldorf seien zugunsten der Kassen ausgefallen. Dr. Hermanns Statistik listet für die sechs AOK-Ausschreibungen in den Jahren 2007 bis 2011 insgsamt 133 Vergabekammer-/Gerichtsverfahren durch jeweils ein bis 22 juristisch aktive Unternehmen auf.

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