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AOK zahlt Erfolgsprämie für wieder arbeitsfähige Patienten

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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In Niedersachsen haben AOK, KV und Hausärzteverband einen Vertrag geschlossen für Patienten, die wegen Depression oder Burnout arbeitsunfähig sind. Gelingt es, die Arbeitsfähigkeit des Patienten wiederherzustellen, erhält der Arzt eine Erfolgsprämie von 50 Euro.

Ziel des Vertrages ist es für die AOK, ihren Versicherten einen schnelleren Zugang zur Behandlung zu ermöglichen, damit diese ihre Arbeitsfähigkeit schnellstmöglich wieder erlangen und die Auszahlung von Krankengeld reduziert werden kann. Um mitmachen zu können, sollen Hausärzte mit der Zusatzbezeichnung psychosomatische Grundversorgung eine etwa zweieinhalb Stunden umfassende Online-Fortbildung und eine Prüfung über das KV-Internetportal absolvieren.

Der Ablauf in der hausärztlichen Praxis sieht folgendermaßen aus: Ein AOK-Patient kommt zur Behandlung in die Praxis und ist arbeitsunfähig bzw. muss krankgeschrieben werden. Vermutet der Arzt als Ursache eine Depression, erhält der Patient einen Bogen mit neun Ja-Nein-Fragen, die er selbst beantworten soll. Je nach erzieltem Score wird dann entschieden: Der Patient hat keine, eine leichte, eine mittlere oder eine schwere Depression.

Liegt eine Depression vor, kann die Einschreibung erfolgen. Bei einer leichten oder mittleren Depression darf der Hausarzt mit Zusatzqualifikation psychosomatische Grundversorgung selbst weiterbehandeln. Er kann aber auch zum Facharzt oder Psychotherapeuten überweisen. Im Falle einer schweren Depression ist die Überweisung zum Facharzt oder Psyschotherapeuten zwingend.

Depression soll innerhalb von sechs Wochen heilen

Wichtig ist die Einhaltung von Fris­ten. Übernimmt der Hausarzt die Behandlung, ist diese im Abstand von jeweils etwa zwei Wochen durchzuführen. Für bis zu drei Behandlungen innerhalb von sechs Wochen nach der Krankschreibung erhält der Hausarzt jeweils 15 Euro, also insgesamt 45 Euro. Die Vergütung fürs Einschreiben beträgt 20 Euro.

Wurde die Arbeitsfähigkeit des Patienten im Rahmen dieser Behandlung wiederhergestellt, erhält der Hausarzt sechs Monate nach Eintritt der Arbeitsfähigkeit eine Erfolgsprämie von 50 Euro. Dieses Honorar von bis zu 115 Euro wird automatisch von der KV ausgezahlt. Voraussetzung ist: Der wegen einer im Vertrag definierten Diagnose krankgeschriebene Patient ist in die Versorgung eingeschrieben und es wurden die EBM-Nrn. 35100 bzw. 35110 angesetzt.

Bedingung: Drei Therapieplätze für AOK-Versicherte vorhalten

Teilnehmende Fachärzte (Gebietsbezeichnungen Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychosomatik, Psychotherapie oder Psychotherapeutische Medizin oder Nervenheilkunde, Neurologie, Neurologie und Psychiatrie) erhalten ein zusätzliches Honorar von bis zu 175 Euro. Für die Psychotherapeuten gibt es bis zu 250 Euro mehr. Dafür müssen sie eine zehn Sitzungen umfassende Kurzzeittherapie anbieten.

Damit Kranke nicht monatelang auf eine Therapie warten müssen, verpflichten sich am Vertrag teilnehmende Fachärzte und Psychotherapeuten dazu, jeweils drei Therapieplätze für AOK-Patienten vorzuhalten. Die Kassenärztliche Vereinigung kümmert sich mit einer Terminmanagement-Hotline darum, dass die AOK-Versicherten innerhalb von 14 Tagen beim Facharzt oder Psychotherapeuten vorstellig werden können.

Psychotherapeuten kritisieren "Pay for Performance“-Charakter

Mit im Boot ist auch der Berufsverband der Nervenärzte. Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hat den Vertrag nicht unterschrieben, teilte Dipl.-Psych. Cord Kramer auf dem Politikforum des 29. Seminarkongresses Norddeutscher Hausärzte mit. Er begründete diese Entscheidung unter anderem damit, dass die vorgesehene Zeit von zehn Stunden für eine Therapie zu kurz sei. Auch die „Pay for Performance“-Komponente wird von den Psychotherapeuten kritisch gesehen.

Allein die Forderung nach mehr Honorar sei für die AOK kein Argument für neue Verträge, unterstrich Dr. Jürgen Peter, Chef der AOK Niedersachsen. Die Erfolgsprämie könnte allerdings auch Patienten unangenehm aufstoßen, wenn diese erfahren, dass ihr Hausarzt beispielsweise Geld dafür bekommt, dass Patienten nach sechs Wochen wieder als arbeitsfähig erklärt werden.

Quelle: 29. Seminarkongress Norddeutscher Hausärzte Lüneburg

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