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Approbation entzogen wegen sexueller Nötigung

Gesundheitspolitik Autor: RA Florian Gritschneder

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Sexualdelikte wirken sich auch auf die Berufsfreiheit aus: Die Approbation kann entzogen werden.

Wird ein Zahnarzt wegen sexueller Nötigung eines 15-jährigen Mädchens in seinem Wohnhaus zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr (zur Bewährung ausgesetzt) verurteilt, kann deshalb auch seine Approbation als Zahnarzt widerrufen werden.

Dieser schwere Eingriff in die Berufsfreiheit ist gerechtfertigt, weil Sexualdelikte mit dem Berufsbild des Arztes unvereinbar und geeignet sind, das Vertrauen in den Berufsstand zu zerstören.

Das Vertrauen der Patienten in die Integrität der Person, der der Staat mit der Approbation erlaubt hat, selbständig die Heilkunde oder Zahnheilkunde auszuüben, ist unabdingbar für jede Heilbehandlung.

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2011 – 3 B 63/10

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