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Arzt filmte heimlich 300 Patientinnen mit Spionagekugelschreiber

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

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Ein Hausarzt aus Osnabrück steht unter dem dringenden Verdacht, mehrere Hundert Frauen während der Untersuchung heimlich gefilmt zu haben. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln.

Der Allgemeinarzt soll etwa 300 Patientinnen unbemerkt aufgenommen und die Videos auf seinem Computer gespeichert haben. Er habe die Patientinnen aufgefordert, den Oberkörper freizumachen, um dann heimlich zu filmen, so die Staatsanwaltschaft Osnabrück.

Dazu habe er einen Kugelschreiber benutzt, der mit einer kleinen Kamera ausgerüstet gewesen sei. Der Stift steckte in der Brusttasche seines Kittels. Der Arzt soll die Filme anschließend mit den Namen der Frauen gekennzeichnet haben, sodass die Opfer den Ermittlungsbehörden bekannt sind. Diese sogenannten Spionage-Stifte sind übrigens freiverkäuflich. Im Internet bekommt man sie schon für 10 Euro.

Im Zuge anderer Ermittlungen gegen den Arzt war dessen PC beschlagnahmt und durchsucht worden. Dabei wurden 500 Aufnahmen gefunden. Wie es heißt, soll es sich um Ermittlungen wegen Verbreitung von Kinderpornografie handeln.

Software für Dateitausch im Internet gefunden

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück geht davon aus, dass der Allgemeinarzt einige Frauen mehrfach gefilmt hat. Sein Motiv ist noch unklar. Es soll aber auch Software zum Tausch von Dateien über das Internet gefunden worden sein. Ob und mit wem ein solcher Austausch stattgefunden hat, ist den Ermittlungsbehörden noch nicht bekannt.

Strafrechtlich wird das Verhalten als Verstoß gegen § 201a Strafgesetzbuch (Verletzung des höchstpersönlichen Bereichs durch Bildaufnahmen) gewertet. Dem Arzt droht eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Die Ärztekammer Niedersachsen reagierte entsetzt. „Angesichts der Art und der Schwere der Vorwürfe liegt der Verlust der Approbation nahe“, teilte sie mit.

Zuständig für approbationsrechtliche Angelegenheiten ist der Niedersächsische Zweckverband zur Erlangung der Approbation. Er prüft den Fall. Die KV kann erst nach Abschluss der berufsrechtlichen Prüfung tätig werden, so ein Sprecher. Der Arzt darf vorerst weiter praktizieren. Derzeit hängt allerdings ein Schild an der Praxistür mit dem Hinweis „Wir sind im Urlaub“.

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