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Brandenburg: Eine Praxis auf Zeit risikofrei führen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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Ein „Warenkorb“, der für einen definierten Zeitraum eine bestimmte Leistungsmenge garantiert, soll Ärzten die Niederlassung auf dem Land schmackhaft machen.

Es ist eine neue Idee, um die ambulante Versorgung auch für Bewohner abgelegener Gegenden sicherzustellen.

"Wir brauchen neue Parameter für die Bedarfsplanung", sagte der Vorsitzende der KV Brandenburg, Dr. Hans-Joachim Helming, bei der Vorstellung des Projekts.

Der "Warenkorb" soll anhand von Daten zu Morbidität und Bevölkerungsentwicklung für eine bestimmte Fachgruppe oder Region sowohl den Versorgungsbedarf als auch die vom Arzt auf Grundlage von Leitlinien zu erbringenden Leistungen beinhalten.

Zum Beispiel könnte ein solches Portfolio angesichts einer über 60-jährigen Patientenklientel für eine definierte Versichertengruppe die geriatrische Versorgung (ggf. mit Einschreibung) umfassen.

Leistungs- und Einkommensgarantie zeigen, ob sich die Investition in eine Praxis rechnet

Der Plan der KV sieht vor, dass diese "Versorgungsauftragbasierte Arztsitzvergabe" (VAV) gemeinsam von KV und Kassen (voraussichtlich AOK und Barmer GEK) angeboten wird. Erste Gespräche deuten jedenfalls auf eine Kooperation hin, so Dr. Helming. Auch das Landesgesundheitsministerium habe bereits Zustimmung signalisiert.

Ein Interessent soll mithilfe der Leistungs-/Einkommensgarantie des Warenkorbs abwägen können, ob sich für ihn die Investition in eine Praxis z.B. innerhalb von zehn oder 20 Jahren rechnet. Schließlich geht es um eine Niederlassung in Gebieten, wo die Bevölkerung weniger wird und Patienten wegbleiben.

Bezahlt wird aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung auf EBM-Basis. Die VAV ist "sehr viel konkreter als der heutige Versorgungsauftrag", so der KV-Chef. Die Beschreibung des Warenkorbes sei allerdings eine Herausforderung: "Wie das geht, wird sich zeigen." Die Versorgungsforschung sei hierfür grundlegend.

Jungen Ärzten die Niederlassung schmackhaft machen

Dr. Helming geht davon aus, dass sich dank VAV junge Ärzte für eine Niederlassung interessieren. Aber auch Kliniker könnten profitieren. Würden Abteilungen geschlossen, könnten ältere Kollegen die risikofreie Niederlassung nutzen, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken.

Für die Umsetzung der VAV sei eine neue sozialrechtliche Norm nötig, sagte Dr. Helming. Vorgeschlagen wird eine Ergänzung des § 105 SGB V, die es der KV erlaubt, abweichend vom Bedarfsplan Arztsitze mit regiona­len Versorgungsaufträgen auszuschreiben.

Ziel ist es, die Änderung bereits mit dem nächsten Gesetzgebungsverfahren zu bewirken – auch, um damit einem Übergang des Sicherstel­lungsauftrages an Kassen oder Kommunen, wie er vom Sachverständigenrat empfohlen wird, entgegenzuwirken.

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