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Broschüre zur Versorgung von Flüchtlingen ohne gesicherten Aufenthalt

Gesundheitspolitik Autor: MT

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Die Ärztekammer Hamburg informiert in einer neu aufgelegten Broschüre Ärztinnen und Ärzte über die geänderte Rechtslage der medizinischen Behandlung von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus.

Ein 12-seitiges Heft der Ärztekammer Hamburg informiert über die geänderte Rechtslage der medizinischen Behandlung von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Die erweiterte Neuauflage eines bereits 2008 von der Ärztekammer Hamburg herausgegebenen Faltblatts ist bereits allen Hamburger Ärzten zugegangen. Es enthält Informationen zu den Möglichkeiten der Kostenerstattung sowie Adressen von Hamburger Beratungsangeboten zu diesem Thema.

Die wichtigsten Änderungen betreffen den sogenannten verlängerten Geheimnisschutz und die Clearingstelle. „Wir wollen unsere Ärzte über die komplexe Rechtslage informieren und ihnen mögliche Ansprechpartner an die Hand geben“, sagt Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg und Präsident der Bundesärztekammer.

Wiederholt hatte die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg klare Regelungen für die Gesundheitsversorgung für Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus gefordert, da bei ihnen Krankheiten zu großen Problemen führen: Frauen bringen beispielsweise unter riskanten Umständen Kinder auf die Welt, weil sie sich wegen drohender Abschiebung nicht in ein Krankenhaus trauen. Andere verzögern eine notwendige medizinische Behandlung so lange, bis sie als Notfall in der Klinik landen.

Mit der Clearingstelle – angesiedelt beim Flüchtlingszentrum – sei nun ein kleiner Anfang gemacht worden, die Situation zu verbessern, so der Präsident. Bei der Clearingstelle wird ein so genannter Clearingprozess durchgeführt, der klären soll, ob es für die Behandlung einen regulären Kostenträger gibt oder ob eine Zusage der Kostenübernahme erfolgen kann.
 

 

Zum Download der Broschüre "Menschen in Not helfen" (PDF)

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