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Chef darf Krankmeldung am ersten Tag einfordern

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Meldet sich eine Mitarbeiterin krank, darf der Arbeitgeber bereits für den ersten Tag des Fernbleibens eine AU-Bescheinigung fordern. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.

Eine Arbeitnehmerin, die bereits seit 30 Jahren im Betrieb beschäftigt war, hatte sich krank gemeldet. Zuvor war ihr Antrag auf eine Dienstreise vom Chef abgelehnt worden. Am Tag der beabsichtigten Dienstreise erschien die Mitarbeiterin nicht bei der Arbeit und begründete ihr Fernbleiben mit Krankheit.

Daraufhin teilte der Arbeitgeber ihr schriftlich mit, dass sie künftig ab dem ersten Tag einer Erkrankung einen Arzt aufsuchen bzw. ein ärztliches Attest vorlegen muss. Das empfand die Frau als Schikane und zog vor Gericht. Ihre anderen Kollegen müssten auch nicht bereits am ersten Tag einer Erkrankung eine AU-Bescheinigung vorlegen, argumentierte die Frau.

Dieser Argumentation folgten die Kölner Richter nicht. Zwar müsse ein Beschäftigter nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erst nach einer länger als drei Tage andauernden Arbeitsunfähigkeit ein Attest vorlegen. Ein Arbeitgeber ist aber durchaus dazu berechtigt, bereits früher eine entsprechende AU-Bescheinigung von einem Mitarbeiter einzufordern. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.9.2011, Az.: 3 Sa 597/11

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