Anzeige

Darmkrebs-Screening soll 2019 starten

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Leistungen müssen noch in den EBM.
Leistungen müssen noch in den EBM. © Fotolia/Wolfilser
Anzeige

Die Richtlinie für organisierte Früherkennungsprogramme ist beschlossen. Damit steht dem Neustart des Darmkrebs-Screenings nichts mehr entgegen – vorausgesetzt, das Bundesgesundheitsministerium macht keine Einwände geltend.

Die Richtlinie (oKFE-RL) soll zum 1. Oktober 2018 in Kraft treten. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Professor Josef Hecken, rechnet damit, dass die technischen Vorbereitungen danach innerhalb etwa sechs Monaten abgeschlossen sein werden und das strukturierte Einladungsverfahren zum Screening inklusive Qualitätssicherung zum 1. April 2019 starten kann.

Technische Vorbereitungen heißt unter anderem, dass KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss noch die Höhe der Leistungsvergütung im EBM beschließen müssen. Wird der Sechs-Monats-Rahmen nicht eingehalten, stellt eine Übergangsregelung sicher, dass bisherige Leistungen zur Früherkennung von Darmkrebs gemäß der jetzigen Krebsfrüherkennungs-Richtlinie abrechenbar sind.

Früherkennungsprogramm:

  • Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen und Männer jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf okkulte Blutspuren im Stuhl durchführen lassen.
  • Ab einem Alter von 50 Jahren (bisher 55 Jahre) stehen Männern zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren zu. Wenn das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen wird, hat man Anspruch auf eine Darmspiegelung.
  • Ab einem Alter von 55 Jahren dürfen Frauen zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren nutzen. Wird das Angebot erst ab 65 Jahre wahrgenommen, besteht Anspruch auf eine Früherkennungskoloskopie.
  • Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen und Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen immunologischen Test (iFOBT), solange noch keine Früherkennungskoloskopie erfolgt ist.
  • Bei auffälligen Stuhltests besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.

Bundesausschuss wartet Innovationsfondsprojekt ab

Laut Prof. Hecken gab es hinsichtlich des Beschlusses „Differenzen der Bänke“. Die Patientenvertreter hatten das Einstiegsalter für Früherkennungskoloskopien im Rahmen des Darmkrebs-Screenings bei Männern lieber bei 45 und bei Frauen bei 50 Jahren gesehen. Dem sind Ärzte- und Kassenvertreter jedoch mit Blick auf Leitlinien und Prävalenzzahlen nicht gefolgt.

Der G-BA-Chef verweist zudem auf ein Innovationsfondsprojekt aus Bayern zur Vorsorge bei familiärem Risiko für das kolorektale Karzinom. Das Projekt heißt „FARKOR“. Beteiligt sind neben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Felix Burda Stiftung sowie Krankenkassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen mit einem familiär erhöhten Darmkrebsrisiko bereits früh – im Alter von 25 bis 50 Jahren – identifiziert werden können. Deshalb, so Prof. Hecken, habe man diese Altersgruppe beim G-BA-Beschluss erst einmal ausblenden können.

Anzeige