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Der KBV-Vorstand ist reformresistent

Autor: REI

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Die Hausarztfraktion der KBV-Vertreterversammlung und der Deutsche Hausärzteverband drängen auf eine "hausarztzentrierte Versorgungsstruktur". Der KBV-Führung wirft Dr. Wolfgang Hoppenthaller, Sprecher der Hausarztfraktion, vor, sich "reformunwillig bzw. reformunfähig" zu verhalten.

Die Hausärzte kommen in den Strukturreformüberlegungen der KBV zu wenig vor, moniert Dr. Hoppenthaller gegenüber Medical Tribune: "Es geht nicht, dass wir in der Vertreterversammlung auf Einigkeit machen, und hinterher blasen die uns das Licht aus." Der Großteil der Hausärzte sei noch immer bereit, in einer gemeinsamen KV die Geschicke der Ärzteschaft zu lenken - "dies allerdings nicht mehr unter den derzeitigen Vorgaben des Vorstandes der KBV". Zeige sich dieser weiterhin "reformresistent, wird die deutsche Hausärzteschaft ihren Weg auch außerhalb der KV suchen und finden", heißt es in einer Presseinfo.

Den Versicherten nur die "Wahlmöglichkeit" für einen koordinierenden Hausarzt einzuräumen, wie in einem KBV-Papier zu Ulla Schmidts Reformabsichten formuliert, sei zu wenig, so Dr. Hoppenthaller. Die Hausärztefraktion schlägt nach einer Klausurtagung in Frankfurt am Main vor: Verpflichtende Einführung eines Basis- und eines Wahltarifs. Beim Basistarif laufen Facharztbesuche nur per Überweisung durch den Hausarzt (ausgenommen Frauen- und Augenärzte). Wendet sich ein Patient direkt an den Facharzt, soll er 25 xa4 als Praxisgebühr entrichten oder per Kostenerstattung mit einem Selbstbehalt von 20 % des Arzthonorars zur Kasse gebeten werden. Im Kostenerstattungs-Wahltarif kann der Patient Haus- und Fachärzte direkt in Anspruch nehmen. Das hausärztliche Honorar sollte sich aus "morbiditätsorientierten Indikations- und ablaufbezogenen Leistungskomplexen" sowie einer Einzelleistungsvergütung zusammensetzen.

Die Überlegungen zur Verschlankung der KVen seien noch nicht ausdiskutiert, sagte Dr. Hoppenthaller. Allerdings meldete die Hausarztfraktion schon mal an, dass die haus- und die fachärztliche Versorgungsebene im KBV-Vorstand "mit jeweils eigenem Verhandlungsmandat paritätisch abzubilden" sind.

Die KBV-Spitze äußerte sich verärgert und verwies auf noch notwendige Positionsbestimmungen in den KBV-Gremien.

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