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Die KV – ein „Förderverein“ wider Willen

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

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Als ein „Haus des Wahnsinns“ empfinden mit der zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der KV Bayerns, Dr. Ilka Enger, die meisten KVB-Delegierten die Institution KV. Der erste KV-Vize Dr. Pedro Schmelz sieht die KV zum „Förderverein“ werden.

Die KVen sehen sich einem Maßnahmen-Allerlei des Gesetzgebers ausgesetzt, z.B. in der Bedarfsplanung oder in der ambulanten spezial­fachärztlichen Versorgung.


Der Staat zahle Fördermittel an die Krankenhäuser, um sie am Markt stark zu machen, kritisierte Dr. Schmelz, während die KVen aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung Strukturmaßnahmen finanzieren müssten, obwohl das Geld für die Versorgung der Bevölkerung vorgesehen sei. Doch Strukturmaßnahmen, so der KV-Vize, seien Sache des Staates.


Dr. Schmelz nannte Beispiele, bei denen die KVen Gelder aus dem Honorartopf umleiten müssen. Die KV soll laut § 105 finanzielle Fördermaßnahmen zugunsten einer Niederlassung und einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung in drohend unterversorgten Gebieten und Gebieten mit zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf ergreifen. Dazu ist ein Strukturfonds zu bilden, in den die Krankenkassen paritätisch einzahlen sollen.

Praxisnetze auf Kosten von Nicht-Netzärzten fördern

Die KV soll einen Investitionskos­tenzuschuss bei Niederlassung leis­ten sowie bei Gründung einer Filialpraxis, zur Beschäftigung eines angestellten Arztes/Psychotherapeuten, von besonders qualifiziertem nicht ärztlichem Personal sowie einen Zuschuss für eine über das geplante Abgabealter hinaus fortgeführte Praxis.


Die KV soll unter bestimmten Voraussetzungen Praxisnetze durch Honorarzuschläge oder ein eigenes Honorarvolumen fördern (§ 87b). Dr. Schmelz graust es bei dem Gedanken, dass Praxisnetze auf Kosten von Nicht-Netzärzten gefördert werden und deren Gelder unter Umständen an Dritte, wie profitorientierte Managementgesellschaften, fließen.

Förderung der fachärztlichen Weiterbildung

Ab dem 1. Juli 2013 steht auch die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung im ambulanten Bereich auf der Tagesordnung. Sie soll den Weiterbilder bei der Finanzierung eines Weiterbildungsassistenten entlasten und Anreiz zum Erwerb einer Weiterbildungsbefugnis sein.


Vorgesehen ist ein Betrag von 1750 Euro monatlich bei Vollzeittätigkeit. In Bayern wären das im zweiten Halbjahr 2013 insgesamt 808 500 Euro Fördermittel – gegenüber acht Millionen, die momentan für die Förderung der allgemeinärztlichen Weiterbildung ausgegeben werden.


Hausarztvertreter wie Dr. Dieter Geis, Chef des BHÄV, und Dr. Wolfgang Hoppen­thaller, Ex-BHÄV-Vorsitzender, haben davon die Nase voll und fordern, über den Sicherstellungsauftrag nachzudenken.

Honorarmittel vielfältig eingesetzt

Dr. Geis: „Wenn ich die neue Bedarfsplanung sehe, haben wir plötzlich Hausärzte im Überfluss. Das ist Wahnsinn im Quadrat. Unseren Nachwuchs sollen wir auch noch selbst finanzieren.“ Dr. Hoppenthaller meint: „Schon die Finanzierung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin war eine Todsünde.“ Man müsse fragen, ob es zum Sicherstellungsauftrag gehöre, „dass wir mit unseren Honoraren Weiterbildungsstellen, Praxisaufkäufe und Taxifahrdienste im Bereitschaftsdienst bezahlen müssen“.


Quelle: Vertreterversammlung der KV Bayerns, München, 2013

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