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Die Sprechzeiten auch kontrollieren!

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Praxissprechzeiten von früh bis spät. So wünschen es sich Patienten und Politiker. Praxissprechzeiten von früh bis spät. So wünschen es sich Patienten und Politiker. © fotolia/kamasigns
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„Mehr Termine, schnellere Termine, ortsnahe Termine und am besten Ansprechpartner aller Fachrichtungen 24/7“ – KBV-Chef Dr. Andreas Gassen ist sauer über solche politische Forderungen. Die Grünen verlangen sogar Kontrollen der Öffnungszeiten. Doch hier zieht die Bundesregierung offenbar nicht mit.

Vorgesehen ist im Koalitionsvertrag eine Ausweitung der wöchentlichen Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte von 20 auf 25 Stunden. Das soll die Wartezeiten der Patienten auf Termine verkürzen. „Um nicht lediglich Kosmetik zu bleiben, setzt diese sinnvolle Neuregelung jedoch voraus, dass ihre Einhaltung überprüft wird“, heißt es in einer Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion an die Bundesregierung.

Die Abgeordneten um Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther und Kordula Schulz-Asche vermissen aktuelle, öffentlich zugängliche Zahlen zu den tatsächlich erbrachten Sprechstunden. Sie fragen deshalb, mit welchem Ergebnis die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) seit 2015 ihre Prüfpflicht gemäß § 95 Absatz 3 Satz 4 SGB V zu Sprechstundenzeiten wahrgenommen haben.

KVen haben dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zu berichten

In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung, dass die KVen unterschiedlich prüfen. In der Regel werde auf administrativ erhobene Daten zurückgegriffen. Einige KVen orientierten sich an den Prüf- und Kalkulationszeiten aus dem EBM, um daraus einen Referenzwert je Arzt in Stunden zu ermitteln. Andere betrachten Fallzahlen oder Punktleistungsvolumina der Ärzte, um im Vergleich zum Durchschnitt auffällige Praxen zu identifizieren. Auch werden die Öffnungszeiten der Praxen, die in den Landesarztregistern gemeldet sind, betrachtet. Eine systematische Übersicht liege der Bundesregierung nicht vor, heißt es in der Antwort. Die KBV sei nicht gesetzlich verpflichtet, das Bundesgesundheitsministerium über die Ergebnisse der Überprüfungen zu informieren. Allerdings seien die KVen in der Pflicht, die Prüfergebnisse dem jeweiligen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mindestens jährlich zu übermitteln. Diese Regelung sei ausreichend, so die Regierung.

Die Grünen wollten ferner wissen, wieso der Mindestsprechstundenumfang gerade um fünf Stunden erhöht werden soll, wie dies rechtstechnisch umgesetzt wird und wann mit einem Gesetzesvorschlag zu rechnen ist. Laut Antwort wird die konkrete Umsetzung zurzeit geprüft, ein Gesetzesvorschlag hierfür soll noch vor der Sommerpause vorliegen. Zur Berechnung der fünf Stunden äußerte sich die Regierung jedoch nicht.

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