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Dubiose Branchenbücher: Per Unterschrift in die Kostenfalle

Gesundheitspolitik Autor: Sina Strupp

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„Helfen Sie uns, Ihre Daten auf dem neuesten Stand zu halten! Sichern Sie sich einen kostenlosen Basiseintrag!“ Die Aufmachung des Schreibens erinnert an einen Behördenbrief. Das Angebot wirkt verlockend. Wer rechtzeitig unterschreibt und das Formular zurückschickt, sichert seiner Praxis einen scheinbar kostenlosen Eintrag in ein Branchenbuch. Doch Vorsicht!

Sollten Sie einen solchen Brief in den Händen halten, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen. Eine neue Welle von Branchenbuch-Betrügereien rollt über Deutschlands Praxen, um Ärzte in eine Kostenfalle zu locken.

Im Alltagsstress zwischen Sprechstunde und Abrechnung übersieht man gerne einmal das Kleingedruckte und setzt seine Unterschrift leichtfertig unter scheinbare Gratisangebote. Genau darauf vertrauen die ominösen Firmen, die für die Branchenbucheinträge werben. Liest man nämlich das meist umständlich formulierte Kleingedruckte, bemerkt man, dass man mit seiner Unterschrift gerade nicht den in fettgedruckten Lettern angepriesenen „Basiseintrag“ bestellt, sondern einen extrem teuren „Premium­eintrag“. Durch die Gestaltung des Briefs wird geschickt von diesem versteckten Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit abgelenkt. Es wird also nicht ausdrücklich gesagt, dass das Angebot kostenlos ist, aber zumindest konkludent miterklärt.

Einen solchen Paradefall hat das Landgericht Düsseldorf jüngst in einem Zivilprozess entschieden. Der Kläger hatte angeführt, dass das zugeschickte Formular gezielt darauf angelegt sei, den Adressaten zu täuschen und dass es sich somit um eine unlautere Irreführung handele – und bekam Recht. Das Gericht schloss sich der Ansicht an, dass das Schreiben in seinem Gesamtaufbau irreführend und insgesamt eine unlautere geschäftliche Handlung sei.

Auch strafrechtlich haben die versteckten Angebote Relevanz. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2010 erklärt, dass es sich bei den versteckten Hinweisen um eine sogenannte konkludente Täuschung handelt, die den Tatbestand einer Täuschungshandlung erfüllt. Das Verhalten der zwielichtigen Firmen ist also nicht nur unverschämt, sondern sogar strafbar.

Wird der Brief arglos unterschrieben und zurückgeschickt, folgt bald das böse Erwachen. Spätestens, wenn die erste horrende Rechnung ins Haus flattert, dämmert es dem bis dahin Ahnungslosen, dass es sich dabei definitiv nicht um den angeblich kostenlosen Branchenbucheintrag handeln kann. Juristisch sind Sie allerdings nicht verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen! Vielmehr sollten Sie sie ignorieren und bei folgenden Mahnungen sogar einen Anwalt einschalten, um die Firmen im Zweifelsfall anzuzeigen.

Haben Sie das Geld hingegen schon überwiesen und wollen es zurückfordern, sollten Sie sich in jedem Fall juristischen Beistand holen. Hier könnte es nämlich kompliziert werden, sich gegen die betrügerischen Branchenbuch-Anbieter durchzusetzen, bei denen es sich oft um Briefkastenfirmen handelt. Auch in diesem Fall bleibt Ihnen die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten.

Absehbar ist ein Ende der Abzocke leider noch nicht. Im Gegenteil, die Dreistigkeit der dubiosen Firmen nimmt immer neue Formen an. So ist es auch möglich, beim ahnungslosen Durchstöbern eines elektronischen Branchenbuchs im Internet plötzlich auf das Profil der eigenen Praxis zu stoßen. Ihr Foto und Ihre Adresse tauchen auf dem Bildschirm auf, ohne dass Sie jemals um Erlaubnis gefragt wurden oder eine Rechnung bekommen haben. Auf diese Weise füllen die Branchenbuch-Anbieter ihre Seiten und erscheinen bedeutsamer, als sie in Wirklichkeit sind.

Hinnehmen müssen Sie das auf keinen Fall. Fragen Sie ihre Ärztekammer um Rat, wenn Sie mit dem ungefragt entstandenen Eintrag nicht einverstanden sind.
Ein Grund mehr für Ärzte, nicht nur jedes vertrauenserweckende Schreiben ausgiebig zu prüfen und nicht leichtfertig zu unterschreiben, sondern auch das Internet regelmäßig zu durchforsten. Der wirtschaftliche Vorteil eines solchen Branchenbucheintrags ist verschwindend gering, die Kosten sind dafür umso höher. Aufmerksames Hinsehen lohnt sich auf jeden Fall.

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