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EBM: Erst durchrechnen, dann entscheiden

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Bei der jüngsten Vertreterversammlung fand der KBV-Vorstand die nötige Zustimmung für sein weiteres Vorgehen bei der EBM-Reform zum Zieltermin Juli 2013. Die Entscheidung über den Hausarzt-EBM soll im Mai fallen.

Im Vorfeld der KBV-VV hatten sich einzelne KVen klar gegenüber den KBV-EBM-Plänen positioniert: die KV Hessen kritisch-ablehnend, die KVen von Thüringen und Sachsen-Anhalt eindeutig befürwortend. Am Freitag vergangener Woche wurde in Berlin in geschlossener Sitzung das Projekt weiter vorangeschoben.

Endgültige Trennung der Vergütungsanteile

•    Der KBV-Vorstand hat einen Beschlussentwurf samt Simulationsberechnungen zur endgültigen versichertenbezogenen Trennung der Vergütung in einen haus- und fachärztlichen Anteil sowie zu deren künftigen Anpassungen zu erarbeiten und mit den zuständigen Vorständen der KVen abzustimmen. Die Vorgaben sollen zum 1. Juli wirksam werden und nicht durch nachfolgende EBM-Reformschritte beeinflusst werden.


•    Die KBV-VV stimmte den Eckpunkten zur Weiterentwicklung der hausärztlichen Leistungen im EBM sowie den damit verbundenen Änderungen im Bundesmantelvertrag zu. Der KBV-Vorstand hat Simulationsberechnungen zu den Folgen zu erstellen. Über den endgültigen Beschluss­entwurf stimmt die KBV-VV im Mai mit Wirkung zum 1. Juli ab.


•    Der KBV-Vorstand erarbeitet einen endgültigen Beschlussentwurf zur Einführung einer fachärztli­chen Grundversorgungspauschale zum 1. Juli.


•    Auf Antrag der hessischen Delegierten forderte die KBV-VV den Vorstand auf, der Einführung neuer EBM-Leistungen nur zuzustimmen, wenn diese extrabudgetär oder mit einer Budgeterweiterung vergütet werden. Falls gesetzliche Änderungen zur Ausweitung der Abrechnung bei im EBM enthaltenen Leistungen führen, sei hierfür eine leistungsgerechte zusätzliche Vergütung zu vereinbaren.


Ziel der EBM-Reform ist es, die Grundversorger im haus- und fachärztlichen Bereich, also die betreuungsintensiven Leistungen, zu fördern, erinnerte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Dafür sollen diese Leistungen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herausgenommen und zu festen Preisen ohne Mengenbegrenzung vergütet werden. Im fachärztlichen Bereich hat die KBV dafür die „Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)“ entwickelt.

"Grundversorgung wieder sexy"

Seit die PFG in der Welt sei und gemäß VV-Beschluss an bestimmte Arztgruppen angekoppelt werden soll, scheine Grundversorgung wieder sexy zu sein, so Dr. Köhler. Fast jeder fachärztliche Berufsverband habe ihn kontaktiert, um deutlich zu machen, dass sein Fachgebiet zweifelsfrei zur Grundversorgung zähle.


Der KV-Vize von Hessen, Hausarzt Dr. Günter Haas, begrüßte die Entscheidung zur Vergütungstrennung. Die Weiterentwicklung hausärztlicher Leistungen im EBM bewertet er positiv, jedoch stünden die Simulationsberechnungen noch aus. Kritisch sieht er die angestrebte Unterteilung in typische und untypische Hausarztpraxen sowie „die Tatsache, dass bis auf die Mittel zur Verbesserung der geria­trischen und palliativmedizinischen Versorgung nicht mehr Geld ins System kommt, dass also die benötigten Mittel durch Umverteilung generiert werden müssen“. Auch beste­he die Gefahr, dass es durch die neu geschaffenen technischen Leistungen zu einem Hamsterradeffekt komme.

Grundversorgungspauschale für Fachärzte – ein Auftakt

Der Chef der KV Baden-Württem­berg, Dr. Norbert Metke, begrüßte die Etablierung einer Grundpauschale zur Unterstützung konservativ tätiger Fachärzte, allerdings hält er sie für zu gering. „Sie wird keines der Probleme im fachärztlichen Bereich lösen, sodass wir sie lediglich als den Beginn einer Entwicklung sehen.“


Weiterhin ablehnend äußerte sich der KV-Vorsitzende hinsichtlich des Hausarzt-EBM. Dessen Grundtendenz sei falsch, sie werde nur zu mehr unbezahlter Arbeit und zu zahlreichen Plausibilitätskontrollen führen.



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