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EBM: Verah muss noch dazulernen

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Die neuen EBM-Ziffern für den Einsatz nicht ärztlicher Praxisassistenten (NäPa) sorgen weiter für Zündstoff. Denn die Ausbildung zur Verah reicht zur Abrechnung nicht aus.

 

Der Deutsche Hausärzteverband betrachtet das als Affront gegen die HzV und auch JADE (Junge Allgemeinmedizin Deutschlands) hat sich gegen die EBM-NäPa-Pläne der KBV ausgesprochen.

"Für Hausärzte ist das zusätzliche Honorar an komplizierte, verklausulierte Bedingungen und zusätzliche Leistungen gebunden. Mit großer Sorge beobachten wir hier eine weitere Zunahme des bürokratischen
Aufwands. Dieses verschärft die ohnehin schon komplexen und bürokratischen Abrechnungsstrukturen nach dem EBM.", begründet JADE in einer Resolution u.a. ihre Forderung nach Rücknahme der KBV-Beschlüsse.

Dass die Ausbildung zur Verah nicht genug sein soll, um die neuen EBM-NäPa-Ziffern abrechnen zu können, erzürnt viele Hausärzte.

Denn Verahs mit einer Berufserfahrung von über fünf Jahren müssen 20 Theoriestunden plus 20 weitere Hausbesuche sowie eine ergänzende Lernerfolgskontrolle (bei der Ärztekammer) absolvieren bzw. nachweisen.

Nachqualifikation der Verah muss bis Mitte 2016 nachgewiesen werden

Bei weniger als fünf Jahren Berufserfahrung sind zusätzlich das Modul Arzneimittelversorgung sowie weitere Fortbildungsmodule (insgesamt mindestens 20 Stunden) Pflicht.

Laut KBV kann ein Hausarzt mit Verah schon jetzt eine Genehmigung zur Abrechnung erhalten, er muss aber bis spätestens 2016 nachweisen, dass die Nachqualifikation stattgefunden hat. Auch die Anmeldung einer MFA zur Fortbildung genügt.

Da es bereits rund 4600 Verahs gibt, die eine Ausbildung beim Institut für die hausärztliche Fortbildung (IhF) durchlaufen haben, werden Ärztekammern schon alleine wegen der Ergänzungsprüfungen einiges zu tun bekommen.

Auf der anderen Seite benötigt eine NäPa, die das Curriculum der Bundesärztekammer durchlaufen hat, keine weiteren Fortbildungen.

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