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eGK-Lesegerät: Erstattet wird pauschal und bis September

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Die neuen Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) werden von den Krankenkassen über Pauschalen finanziert. Allerdings müssen sich die Ärzte selbst um die Anschaffung der neuen Kartenleser kümmern.

Egal, ob es sich um ein günstiges oder teures Gerät handelt: Ärzte erhalten feste Sätze, die von den KVen auf Antrag überwiesen werden. Die Pauschalen wurden auf Bundesebene mit den Krankenkassen vereinbart.

Ist das Gerät günstiger, dürfen Ärzte den Differenzbetrag behalten, ist es teurer, muss in die eigene Tasche gegriffen werden. Auch für die Installation gibt es einen Pauschbetrag, den der Arzt behalten darf, wenn er das Gerät selbst anschließt.

850 Euro Förderung für eine Einzelpraxis

Konkret kann der niedergelassene Arzt mit folgenden Pauschalen rechnen:

  • 355 Euro für ein von der gematik zugelassenes stationäres eHealth-BCS-Kartenterminal
  • 280 Euro für ein von der gematik zugelassenes mobiles MobiKT-Lesegerät (Anspruch hat, wer Heim- bzw. Hausbesuche macht und/oder am Notdienst teilnimmt)
  • 215 Euro einmalige Installationspauschale für das stationäre Kartenlesegerät
  • BAG und MVZ dürfen mehrere Geräte haben

Spätestens ab Oktober dieses Jahres benötigen Praxen ein Lesegerät, mit dem auch die eGK eingelesen werden kann. Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ haben je nach Anzahl der Mitglieder (dazu zählen auch angestellte Ärzte ab 20 Stunden Wochenarbeitszeit) Anspruch auf mehrere Lesegeräte. Bei Einrichtungen mit bis zu drei Mitgliedern wird ein stationäres Gerät finanziert, bei vier bis sechs Mitgliedern zwei, ab sieben Mitgliedern drei Geräte.

Statt einem mobilen Gerät kann auch ein stationäres Gerät angeschafft werden. Es muss jedoch mindestens ein mobiles Gerät pro Praxis bleiben. Erstattungspauschalen für ein mobiles Lesegerät erhalten Ärzte dann, wenn sie am Bereitschaftsdienst teilnehmen oder Haus-, Heimbesuche oder Einsätze in Fremdpraxen benötigen.

Antragsformulare gibt's bei der KV

Die KVen handhaben die Aus­zahlung der Pauschale unterschiedlich. Die KV Baden-Württemberg oder die KV Rheinland-Pfalz beispielsweise schicken den Ärzten entsprechende Antragsformulare per Post zu. Andere KVen, wie die KV Bayern, stellen Antrags­formulare zum Download auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Die Lesegeräte sollen zunächst angeschafft werden, dann erst soll der Antrag bei der KV gestellt werden. Rechnungen wollen die KVen meist nicht sehen. Manche KVen sind noch in Verhandlungen mit den Kassen vor Ort.

Ärzte, die die Förderung nutzen wollen, haben bis zum 30. September 2011 Zeit, sich ein von der Betreibergesellschaft gematik zugelassenes eGK-fähiges Lesegerät zu beschaffen. Einige KVen raten jedoch, sich frühzeitig um die Geräte zu kümmern, weil es zu Lieferschwierigkeiten kommen könnte. Die KV Westfalen-Lippe zum Beispiel rät zur Anschaffung bis 30. Juni 2011, weil die Hersteller der Kartenleser nur bis dahin garantieren könnten, dass noch alle Geräte zur Verfügung stünden. Und ab 1. Oktober 2011 gibt es dann keine Förderung mehr für die Geräte.

Und wer jetzt schon ein Lesegerät gekauft hat?

Wer sich bereits vor dem 1. April 2011 ein zugelassenes eHealth-BCS-Terminal gekauft hat, muss nicht unbedingt in die Röhre schauen. Ein Anruf bei der KV, ob die finanzielle Förderung auch nachträglich gilt, lohnt immer. Für die Multifunktionalen Kartenterminals (MTK) gibt es jedoch keine Zuschüsse. Privat tätige Kollegen haben im Übrigen keinen Anspruch auf Fördermittel.

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