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eGK-Terminals ordern: Förderfrist bis 30. September!

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Ab dem 1. Oktober ersetzt die eGK schrittweise die bisherige Chipkarte. Während die Förderfrist für die Kartenterminals abläuft, haben die Hersteller Lieferschwierigkeiten.

Die Förderfrist für die Anschaffung und Installation von eGK-Lesegeräten endet am 30. September.

KBV und GKV-Spitzenverband stellen klar, dass es ausreicht, wenn ein Arzt das Gerät bis 30. September bestellt hat, um das Fördergeld der Kassen (stationäres Terminal: 355 Euro, mobiles Gerät: 280 Euro, Installation: 215 Euro) bei der KV beantragen zu können.

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Praxen bis Ende September 2011 die Kartenterminals voll funktionsfähig installiert haben.

Die Regelung wurde notwendig, weil einige Hersteller bei der Auslieferung der Geräte derzeit Schwierigkeiten haben.

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