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Entlassmanagement der Kliniken: Wird es besser?

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Reha, doch die Pflege ist nicht gesichert. Nachfragen der Klinik beim Niedergelassenen, doch der ist nicht erreichbar. Doppeluntersuchungen. Drehtüreffekte. Dass es an den Schnittstellen der Sektoren trotz immer wieder geänderter Rechtsgrundlagen erhebliche Defizite gibt, ist unstrittig.

 

Deutlich wurde dies in einer Veranstaltung des IKK e.V. zu Versorgungsbrüchen in der Behandlungskette. Diese seien für Patienten „verheerend“, wie Einzelschicksale zeigten, sagte der Vorstandsvorsitzende Hans-Jürgen Müller. „Das in Sektoren zerteilte Versorgungssys­tem stößt an seine Grenzen.“ Auch der Hausarzt könne seiner Rolle als Lotse nur bedingt gerecht werden.

Bestätigung kam von Professor Dr. Dr. Günter Ollenschläger vom Institut für Gesundheitsökonomie der Universität Köln. Kritisch sieht der Wissenschaftler, dass zwar Projekte für bessere Sektorenübergänge aufgelegt werden, eine vernünftige Evaluation aber fehlt.

Kritik übte Prof. Ollenschläger an den im Entwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehenen Regelungen zum Entlassmanagement. Geplant ist, dass Krankenhäuser für zwei bis sieben Tage die jeweils kleinste Arznei-Packung gemäß der Packungsgrößenverordnung verordnen und die Arbeitsunfähigkeit feststellen dürfen. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Details in Richtlinien regeln soll, hält Prof. Ollenschläger für „nur noch mehr Detailverwaltung“. „Wie weit will der Gesetzgeber eigentlich noch organisieren?“, fragte er.

Dem stimmte Ulrike Reus von der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu. Man müsse zu multiprofessionellen Teams auf Augenhöhe kommen – ohne Schuldzuweisungen. Dafür müsse der Gemeinsame Bun­desausschuss nicht alles regeln und überstülpen.

Der Ärztliche Direktor des Neurologischen Rehabilitationszentrums Magdeburg, Professor Dr. Michael Sailer, sieht als besondere Hürde für das geplante Entlassmanagement die Übermittlung von Sozialdaten zwischen den Sektoren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Erhebung und Verarbeitung von Daten nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten erfolgen dürfen, auch kann die Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Für Prof. Sailer ist klar: Wer nicht zustimmt, „falle für ein strukturiertes Entlassungsmanagement durch die Maschen“.

„Wir haben Datenschutz, aber keine Daten“

Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, erklärte hierzu, der Umgang mit dem Datenschutz sei im hiesigen Gesundheitswesen skurril, während die ganze Welt google und twittere. „Jetzt haben wir Datenschutz, aber keine Daten.“ Für diesen Satz erhielt Weigeldt viel Beifall.  

Finanzielle Anreize für die Krankenkenhäuser unnötig?

Sabine Dittmar, stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und von Beruf Hausärztin, hält die schriftliche Patienteneinwilligung ebenfalls für überreguliert: „Dieser Passus muss noch einmal diskutiert werden.“ Sie setzt sich für eine Widerspruchslösung ein, bei der der Patient einer Nutzung der Sozialdaten explizit widersprechen muss. Tut er es nicht, ist die Nutzung gestattet.

Zudem lehnt die Politikerin finanzielle Anreize fürs Entlassmanagement der Kliniken ab: „Das gehört für mich zur Behandlung dazu.“

Blick des Hausarztes in die Klinikakte – und umgekehrt

„Die Defizite überwiegen“, so die Einschätzung von Weigeldt zum Schnittstellenmanagement. Gründe seien die unterschiedlichen Finanzierungs- und Regelungssysteme sowie eine mangelhafte Kommunikation der Akteure.

Dass standardisierte Schritte und Formulare bei der Überwindung von Schnittstellenhürden helfen, wie u.a. von Prof. Sailer für gut befunden, erscheint Weigeldt fraglich: „Vielleicht wäre es besser, dass der Hausarzt – so wie in Dänemark – in die Klinikakte des Patienten schauen kann und umgekehrt.“ Notwendig seien dafür aber kompatible Kommunikationssysteme, die derzeit nicht gewünscht seien.

Hierzu ergänzte Sabine Dittmar: „Dass die gematik noch nicht so zum Tragen gekommen ist, dafür muss sich aber die Ärzteschaft den Schuh anziehen.“  

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