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Ermittlung wegen Todesfällen nach Heilpraktiker-Therapie

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners, Foto: fotolia

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Hat die Behandlung durch einen Heilpraktiker mit einem nicht zugelassenen Krebsmedikament zu Todesfällen geführt? Dieser Frage gehen Ermittlungsbehörden in Deutschland und den Niederlanden nach.

Anlass für die Ermittlungen ist der Tod einer 43-jährigen niederländischen Patientin. Sie hatte sich nach Angaben der Ermittlungsbehörden aufgrund einer Brustkrebserkrankung zu einer ambulanten Behandlung in das "Zentrum für alternative Medizin" in Brüggen-Bracht begeben. Betreiber ist der Heilpraktiker Klaus R. Der Verdacht besteht, dass sie dort mit 3-Bromopyruvat (3BP) intravenös behandelt wurde.

Nach Angaben der Polizei ist die Frau fünf Tage nach der Behandlung im Krebszentrum aus noch ungeklärter Ursache in einem Mönchengladbacher Krankenhaus verstorben. Sie habe vorher über Kopfschmerzen geklagt und sei teilweise verwirrt gewesen. Später war sie nicht mehr ansprechbar. In belgischen und niederländischen Medien wird von zwei weiteren Todesfällen im Zusammenhang mit der Behandlung im Zentrum des Heilpraktikers gesprochen.

Mögliche Gesundheitsrisiken bei weiteren Patienten

Patienten des derzeit geschlossenen Zentrums wird dringend empfohlen, ärztlichen Rat einzuholen. Die Behandlung mit 3BP wurde auf der Homepage des Zentrums als "Hauptbehandlung mit nichttoxischen Stoffen" angepriesen. Die 3BP-Therapie wirke auf den Ener­giestoffwechsel der Tumorzelle und führe so zum "Zelltod". Anders als bei der Chemotherapie sei das Mittel "nicht toxisch für gesunde Zellen und vergifte somit nicht den Körper". Laut Preisliste auf seiner Homepage verlangt R. für die "Basistherapie der Biologischen Krebsmedizin für 30 Behandlungstage auf 10 Wochen" 9900 Euro.

Diese Aussage hätte der Heilpraktiker so gar nicht treffen können, denn "3BP befindet sich noch im Stadium der experimentellen Grundlagenforschung", erklärte Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes in Heidelberg, gegenüber Medical Tribune. Bisher sei 3BP an Tumorzellkulturen und in Tierversuchen eingesetzt worden. Dabei habe sich gezeigt, dass das Mittel zum programmierten Zelltod führe. "Es ist aber bis heute völlig unklar, ob das Mittel nur den Zuckerstoffwechsel von Tumorzellen angreift oder ob es auch für normale Körperzellen toxisch."

Einsatz von Stoffen, die nicht als Arznei zugelassen sind

"Die Theorie vom Aushungern der Tumorzellen ist banal", meint Professor Dr. Stephan Schmitz, Chef des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen. Seit 100 Jahren gebe es diese Ideen, "sie funktionieren aber alle nicht".

Auch der Fachverband Deutscher Heilpraktiker geht auf Distanz zu Klaus R. "Schon allein die Aussagen auf der Homepage des Zentrums sind irreführend und widersprechen dem Heilmittelwerbegesetz", sagt dessen Vizepräsidentin Ursula Hilpert-Mühlig. Nach dem Heilpraktikergesetz dürfen Heilpraktiker nur nicht rezeptpflichtige Arzneien verordnen. Nicht als Arzneimittel zuge­lassene Wirkstoffe fallen aber nicht unter diese Regelung.

Verabreichen dürfen Heilpraktiker laut Hilpert-Mühlig auch rezeptpflichtige Arzneien, "wenn der Patient sie mitbringt mit dem Nachweis, dass sie ihm persönlich verordnet wurden". Die Aufsicht über die Heilpraktiker liegt bei den Gesundheitsämtern. "De facto ist das aber ein völlig unkontrolliertes Feld", so ein Insider zu Medical Tribune.


Quelle: Medical-Tribune-Bericht

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