Erneut bestätigt: Cannabis ist Arzneipflanze
Der Bundestag hat am 19. Januar 2017 das "Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" (Bundestags-Drucksache 18/8965) verabschiedet. Um entsprechende Patienten völlig ordnungsgemäß mit dem schmerzlindernden, appetitanregenden und Übelkeit verhindernden "Stoff" versorgen zu können, sucht das BfArM sogar schon nach qualifizierten Mitarbeitern für seine "Cannabis-agentur".1
BfArM sucht Mitarbeiter für "Cannabis-Agentur"
Dass der legale Zugang zum Hanf tatsächlich medizinisch sinnvoll ist, bestätigten nur wenige Tage vor der entscheidenden Bundestagssitzung die US-amerikanischen "National Academies of Sciences, Engineering and Medicine" in einem umfangreichen…
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