Anzeige

FALK: Mit einer Abwahl die KBV neu starten

Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann, Foto: KBV

Anzeige

Für seine Verdienste um das Gesundheitswesen hat der Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas, vor Kurzem das Bundesverdienstkreuz erhalten. Doch nun wollen ihn die FALK-KVen aus dem Amt entfernen. Das Manöver könnte allerdings an neuen Mehrheitserfordernissen, wie sie andere KVen am 18.9. in die KBV-Satzung schreiben wollen, scheitern.

Nach dem Rücktritt von Dr. Andreas Köhler als KBV-Vorsitzender kamen denkwürdige Transaktionen im Zusammenhang mit seinem Vorstandsgehalt und seiner Vorstandsrente ans Tageslicht. Die Aufsichtsbehörde wurde aktiv; Teile der Gehalts- und Rentenzahlungen werden jetzt zurückgefordert.

Dabei hatte der Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung (VV) bereits im Vorfeld des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes die Einmischung der Politik in das Gehaltsgefüge der KBV-Mandatsträger und speziell des Vorstandes lautstark verurteilt. Zweifelsohne ein Eigentor, denn jetzt wurde klar, dass die Vorgänge um die Vorstandsgehälter und -pensionen wohl nicht an Weidhaas vorbeigelenkt, sondern von ihm eher toleriert wurden.

Mehr Transparenz mit einem Ausschuss der Länder-KVen

Delegierte der sechs FALK-KVen Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Westfalen-Lippe nehmen das jedenfalls zum Anlass, um in der geschlossenen Sitzung der KBV-VV am 18. September die Abwahl des Psychotherapeuten aus Rheinland-Pfalz zu beantragen. Zusammen mit einigen sympathisierenden KVen könnte die für eine Abwahl nötige einfache Mehrheit zustande kommen.

Genau an dieser Stelle liegt nun das schicksalhafte Element dieser Sitzung. Die FALK-KVen wollen nämlich nicht nur, dass der Vorsitzende der KBV-VV seinen Platz für einen Nachfolger frei macht. Sie fordern auch einen neuen „Ausschuss der Länder-KVen“, der für mehr Transparenz im KBV-Geschehen sorgen und so dazu beitragen soll, das verloren gegangene Vertrauen der Mitglieder zurückzugewinnen.

Satzungsänderungen – wer kommt zum Zug?

In weiteren Anträgen fordern die FALK-KVen ein Einsichts- und Prüfungsrecht in laufende Angelegenheiten, wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder der KBV-VV wünscht. Ferner sollen die Vorsitzenden des Finanzausschusses, des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten und des Ausschusses für die Koordinierung der ausschließlich hausärztlichen und fachärztlichen Angelegenheiten regelmäßig und unaufgefordert den VV-Mitgliedern über die wesentlichen Ergebnisse der Ausschussberatungen berichten.

Die Umsetzung dieser Anträge wird aber nicht einfach werden. Denn ein konservativer Flügel der VV-Mitglieder will derartige Satzungsänderungen verhindern. Dies soll mithilfe von zwei Anträgen aus den KVen Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz und Thüringen erreicht werden.

Und das wird spannend! Die aktuelle Version des § 20 der KBV-Satzung sieht nämlich vor, dass Satzungsänderungen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können. Über eine solche einfache Mehrheit verfügen die FALK-KVen mittlerweile vermutlich – jedenfalls fordert nun der konservative Flügel, dass dieser Satzungsteil dahin gehend geändert wird, dass zwei Drittel der VV-Mitglieder einer Satzungsänderung zustimmen müssen.

In ähnlicher Weise wollen sie die Abwahl des VV-Vorsitzenden verhindern. Hier sieht die Satzung bisher keine Regelung vor, sodass eine Abwahl mit einfacher Mehrheit möglich wäre. Das soll durch einen weiteren Antrag zur Satzungsänderung modifiziert werden. Der sieht vor, dass eine Abwahl einer Mehrheit von zwei Dritteln der VV-Mitglieder bedarf und der Antrag von mindestens einem Viertel der VV-Mitglieder gestellt werden muss. Das wäre gewissermaßen eine doppelte Absicherung des Amtes.

Ein Gefecht in geschlossener Sitzung mit ungewissem Ende

Wie dieses „Gefecht“ ausgehen wird, hängt nun davon ab, welcher Flügel seine „Artillerie“ zuerst abschießen darf. Gilt zunächst die alte Satzung weiter, wird der VV-Vorsitzende vermutlich mit einfacher Mehrheit abgewählt und die Satzungsänderungen der FALK-KVen könnten auch realisiert werden. Der Weg in eine neue KBV wäre damit geebnet. Schaffen es die „Konservativen“, dass ihre Satzungsänderungen eine einfache Mehrheit finden, bleibt alles beim Alten.

Wer wird also darüber entscheiden, welche Anträge zuerst zur Abstimmung kommen? Formal wäre das der – von der Abwahl bedrohte – VV-Vorsitzende. Selbst wenn er die Entscheidung seinen Stellvertretern überlässt, wird es schwierig. Denn der erste stellvertretende VV-Vorsitzende kommt aus Sachsen, einer mit den „Konservativen“ sympathisierenden KV, und der zweite Stellvertreter aus Baden-Württemberg.

Vermutlich werden es wieder die KBV-Juristen sein, die hier die Richtung vorgeben. Der Ausgang dieser Sitzung kann somit als offen gelten. Und vermutlich wird es um das Ergebnis – wie immer es aussehen wird – ein juristisches Nachspiel geben.

Anzeige